Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen urteilt: US-Coronahilfe zählt als Einkommen

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen urteilt: US-Coronahilfe zählt als Einkommen

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen urteilt: US-Coronahilfe zählt als Einkommen

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass finanzielle Unterstützungen aus dem amerikanischen Konjunkturpaket „American Rescue Plan“ als sozialhilferechtliches Einkommen zu behandeln sind.

Der Fall wurde durch die Klage einer Rentnerin aus Hannover ins Rollen gebracht. Die 1940 geborene Frau bezieht eine deutsche Altersrente in Höhe von etwa 560 Euro und eine US-amerikanische Rente von rund 290 Dollar. Zusätzlich erhält sie ergänzende Grundsicherungsleistungen im Alter von ihrem Sozialhilfeträger.

Im Mai 2021 bekam die Klägerin von der US-Regierung einen Scheck über 1.400 Dollar aus dem „American Rescue Plan“. Das zuständige Sozialamt bewertete diese Zahlung als Einkommen und kürzte daraufhin die Sozialhilfeleistungen der Frau für die darauffolgenden sechs Monate.

Die Rentnerin legte gegen diese Entscheidung Einspruch ein, mit der Begründung, dass es sich bei der Corona-Soforthilfe um eine außergewöhnliche Unterstützung in einer Notlage handle und somit nicht als reguläres Einkommen gewertet werden dürfe. Sie argumentierte, dass die Anrechnung für ältere Menschen eine unbillige Härte darstelle.

Das LSG wies die Klage jedoch zurück und bestätigte die Sichtweise des Sozialamtes. In der Urteilsbegründung hieß es, dass die Corona-Soforthilfen als „Recovery Rebates“ anzusehen sind und somit nach den bestehenden sozialrechtlichen Vorschriften als anrechenbares Einkommen gelten. Das Gericht führte aus, dass die Zahlungen aus dem „American Rescue Plan“ nicht zweckgebunden sind, sondern der allgemeinen Sicherung des Lebensunterhalts und der Stimulierung der US-Wirtschaft dienen sollen. Eine spezifische Zweckbindung, die eine Nichtanrechnung rechtfertigen würde, liege nicht vor.

Das Urteil verdeutlicht die komplexe Natur internationaler Hilfszahlungen und deren Bewertung unter nationalen Sozialrechtssystemen. Es unterstreicht zudem die Bedeutung einer genauen Prüfung der Bedingungen und der Intention von ausländischen Unterstützungsleistungen im Kontext des deutschen Sozialhilferechts.

Siehe auch  Teil-Lockdown: Erste Zahlungen aus der Novemberhilfe fließen

Text basiert auf einer Pressemitteilung von: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen