OsterLand Oldenburg: Temporäres Freizeitvergnügen auf dem Schlossplatz
Oldenburg. Rund um Ostern dreht sich wieder ein Riesenrad in der Innenstadt: Die Stadtverwaltung hat in diesem Jahr eine Sondernutzungserlaubnis für einen temporären Ostermarkt erteilt – vorbehaltlich des jederzeitigen Widerrufs bezüglich der Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens. Geplant sind auf dem familienfreundlichen, österlich dekorierten Markt neben einem Riesenrad unter anderem Kinderkarussells, ein Laufgeschäft sowie verschiedene Verkaufsgeschäfte und mehrere Osteraktionen.
Das so genannte „OsterLand Oldenburg“ wurde vom Berufsverband der Schausteller und Marktkaufleute Oldenburg e.V. ins Leben gerufen und findet vom 14. bis zum 24. April auf dem Gelände des Schlossplatzes statt. Geöffnet ist der Ostermarkt täglich von 11 bis 21 Uhr, nur an Karfreitag bleiben die Fahrgeschäfte und Buden geschlossen. Die zu dem Zeitpunkt geltende Corona-Verordnung sowie die rechtlichen Aspekte des Infektionsschutzgesetzes finden Anwendung und sind einzuhalten.
Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Veranstalters unter www.bsm-oldenburg.de.
Quelle Pressemeldung von Stadt Oldenburg