Grundbesitzabgaben- und Hundesteuerbescheide behalten ihre Gültigkeit

Grundbesitzabgaben- und Hundesteuerbescheide behalten ihre Gültigkeit

Grundbesitzabgaben- und Hundesteuerbescheide behalten ihre Gültigkeit

Oldenburg. Die zuletzt zugesandten Grundbesitzabgaben- und Hundesteuerbescheide aus den Jahren 2020 bis 2022 behalten auch im Jahr 2023 ihre Gültigkeit. Gegenüber dem Kalenderjahr 2022 gibt es keine Änderung der Hebesätze für die Grundsteuern und der Hundesteuer, so dass auch in diesem Jahr auf die Erteilung von neuen Steuerbescheiden verzichtet wird. Ein Hinweis dazu befand sich bereits auf den Steuerbescheiden seit dem Jahr 2020. Diese Form der Steuerfestsetzung ohne Steuerbescheid dient der Einsparung von Ressourcen, der Verwaltungsvereinfachung und somit auch der Kostenminimierung.

Die Steuern für das Kalenderjahr 2023 werden für alle steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger, bei denen die Berechnungsgrundlage und der Steuerbetrag gegenüber dem zuletzt zugesandten Bescheid unverändert bleibt, durch öffentliche Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Oldenburg www.oldenburg.de festgesetzt. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerschuldnerinnen und -schuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, als wäre ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen.

Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die alten Steuerbescheide aufzuheben und ohne besondere Aufforderung weiterhin zu den Fälligkeitsterminen (15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2023, bei Jahreszahlern ist es der 1. Juli 2023) die Beträge, die in dem jeweils letzten Steuerbescheid angegeben sind, an die Stadt Oldenburg zu entrichten. Bei Teilnehmenden am SEPA-Lastschriftverfahren werden die Beträge wie gewohnt vom Konto abgebucht, sofern eine entsprechende Ermächtigung erteilt wurde.

Gesonderte Steuerbescheide werden künftig nur noch verschickt, wenn eine Änderung bei den Besteuerungsgrundlagen, bei den Fälligkeitsterminen, bei der Zahlweise oder bei der Steuerschuldnerschaft eintritt.

Die Abfallplaketten aus dem Jahr 2018 behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Siehe auch  Stadtmuseums-Neubau: Vorbereitungen für Erdarbeiten starten

Die grünen Hundemarken sind Dauermarken und verlieren erst mit Abmeldung ihre Gültigkeit.

Sollten Plaketten oder Marken abhandenkommen, können neue Plaketten und Marken schriftlich beim Fachdienst Finanzen, Industriestraße 1 D, 26121 Oldenburg, per E-Mail an steuern[at]stadt-oldenburg.de, per Fax an die Nummer 0441 235-3121 oder persönlich beim Fachdienst Finanzen beantragt werden.

Quelle Pressemeldung von  Stadt Oldenburg