Bürgernahe Sprache in den Finanzämtern

Bürgernahe Sprache in den Finanzämtern

Bürgernahe Sprache in den Finanzämtern

Mit einem Regelwerk und darauf aufbauenden Schulungen soll „Steuerdeutsch“ in der niedersächsischen Steuerverwaltung in eine verständliche Sprache überführt werden. Ziel ist es, den Blick der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trotz des komplizierten Steuerrechts für eine adressatenorientierte Sprache zu schärfen. Steuererklärungsformulare und Steuerbescheide, aber auch allgemeine Schreiben der Finanzämter sollen bürgernah verfasst werden.

„Die Erfahrung aus der Praxis zeigt leider, dass Bürgerinnen und Bürger Texte der Steuerverwaltung oftmals nicht verstehen“, so Finanzminister Reinhold Hilbers. „Dabei ist gerade für die Steuerverwaltung die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern wichtig, damit unser Handeln und unsere Entscheidungen nachvollziehbar sind. Das ist nicht immer einfach, wenn man andererseits rechtssichere Auskünfte geben muss. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wollen wir mit dem neuen Regelwerk und Schulungen dabei unterstützen.“

Eine Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder hat mit großem Aufwand bereits zahllose Texte der Steuerverwaltung sprachlich geprüft, neu verfasst und in den praktischen Einsatz gegeben. Mit wissenschaftlicher Begleitung des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache (IDS) wurde parallel das Regelwerk erarbeitet. In diesem Rahmen haben rund 2900 interessierte Bürgerinnen und Bürger die Verständlichkeit von Texten der Steuerverwaltung in einer Online-Umfrage des IDS bewertet und dabei, ohne selbst zu wissen, welche Texte sprachlich unverändert und welche Texte sprachlich verändert waren, die sprachlich veränderten Texte als deutlich besser verständlich eingestuft.

Auf finanzaemter.org finden Sie alle zuständige Finanzämter Ihres Bundeslandes.

Das 38-seitige Regelwerk gibt Hilfestellung mit Erklärungen und konkreten Beispielen, beginnend beim kleinsten Baustein, dem Wort, über die Satzstruktur bis hin zur Gliederung von Schreiben. Auch das Thema geschlechtergerechte Sprache wird nicht ausgeklammert. Empfohlen wird die Verwendung von Paarformen, zum Beispiel Geschäftsführerin und Geschäftsführer, oder eine geschlechtsneutrale Bezeichnung, zum Beispiel Geschäftsführung.

Quelle Pressemeldung von  Nds. Finanzministerium