Die neue Liquidsteuer – Was ist das genau?
Durch Langzeitstudien und unzählige Forschungen ist bereits seit Jahren bekannt, dass die E-Zigarette nur einen Bruchteil des gesundheitlichen Risikos im Gegensatz des Rauchens entspricht. Immer mehr langjährige Tabakzigaretten Raucher steigen auf die gesundheitlich weniger schädliche Alternative um.
Dem Staat gehen somit jede Menge an Steuereinnahmen verloren, da sämtliche Flüssigkeiten die mit einer E-Zigarette verdampft werden können nicht versteuert sind.
Am 11.06.2021 ist in Deutschland ein Gesetz zu Besteuerung für sogenannte Substitute für Tabak verabschiedet worden. Ab Mitte des Jahres 2022 sollen demnach sämtliche E-Liquids mit und ohne Nikotin schrittweise besteuert werden, bis der Preis im Jahre 2026 mit einer Erhöhung von 135% seinen Höhepunkt erreicht.
Was ist eine Liquidsteuer?
Um eine E-Zigarette benutzen zu können wird ein E-Liquid benötigt. Das E-Liquid setzt sich aus Propylenglykol, pflanzlichem Glycerin, Aromastoffen und je nach Belieben der Zugabe von Nikotin zusammen.
Was bereits im Oktober 2020 als Gesetzesentwurf zu vielen Diskussionen geführt hat, ist seit Juni 2021 nun ein verabschiedetes Gesetz: Die Liquidsteuer für E-Zigaretten.
Kurz gefasst wurde eine schrittweise Besteuerung von nikotinhaltigen und nikotinfreien Flüssigkeiten pro Milliliter die mit einer E-Zigarette konsumiert werden können beschlossen.
Ab Juli 2022 soll demnach pro Milliliter ein Aufschlag von 16 Cent berechnet werden.
Bis Juli 2026 wird durch die jährliche Erhöhung eine Besteuerung von insgesamt
32 Cent pro Milliliter berechnet.
Die Liquidsteuer ist zwar bereits eine fest beschlossene Sache, dennoch ergeben sich bei der Umsetzung einige Unklarheiten die in der nächsten Zeit durch Juristen und kleine Instanzen geklärt werden müssen. Zudem hat das Bündnis für Tabakfreien Genuss bereits angekündigt eine Verfassungsschutzbeschwerde einzulegen.
Wen genau betrifft die Liquidsteuer?
Die Liquidsteuer umfasst alle Flüssigkeiten die mit Hilfe einer E-Zigarette verdampft werden können. Klar definiert sind fertige E-Liquids mit und ohne Nikotin, sogenannte Shortfills und auch Longfills. Bei Short- und Longfills müssen noch Propylenglykol und pflanzliches Glycerin hinzugefügt werden, damit sie dampfbar sind.
Hier tut sich bereits die größte Unklarheit des neuen Gesetzes auf: Propylenglykol und pflanzliches Glycerin finden nicht ausschließlich im Bereich der E-Zigarette Anwendung. Auch bei der Herstellung von Kosmetika oder beispielsweise in der Viehzucht werden die beiden Komponenten die eben auch zur Herstellung eines E-Liquids benötigt werden verwendet. Wer unterscheidet also ob die erworbene Flasche mit Propylenglykol für ein E-Liquid oder für den Tierbedarf verwendet wird? Wird ein Liter Propylenglykol bei einem Shop für E-Zigaretten also tatsächlich um die 320 Euro kosten, während ein Händler für Tierbedarf nur 10 Euro berechnen darf?
Die genaue Umsetzung der Besteuerung wird in den nächsten Monaten also erst einmal geprüft werden müssen.
Das Gesetz der Gleichbehandlung
Das der immense Preisunterschied zwischen Händlern für E-Zigaretten und beispielsweise die des Tierbedarfs für das gleiche Produkt so nicht stattfinden darf besagt das Gesetz der Gleichbehandlung. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird sich eben auch die Klage des Bündnis für tabakfreien Genuss auf dem Gesetz der Gleichbehandlung berufen.
Da sich die hochrangigen Politiker allem Anschein nach eher weniger Gedanken um diese Unklarheiten gemacht haben, müssen sich nach der Verabschiedung also zu aller erst einmal jede Menge Juristen und kleinere Instanzen mit der Interpretation des Beschlusses befassen. Eben dann wenn das Gesetz der Liquidsteuer im Einzelnen genauer formuliert wurde, kann auch eine passende Verfassungsschutzbeschwerde eingereicht werden.
Es bleibt also abzuwarten wie sich die Lage im Einzelnen bezüglich der Flüssigkeiten für E-Liquids bis zum Juli 2022 entwickelt.
Muss ich anfangen E-Liquid zu bunkern?
Nicht nur die gesundheitlichen Vorzüge sind den meisten Dampfern bekannt. Bereits nach einer kurzen Zeit des Umstiegs von der Tabakzigarette zur E- Zigarette macht sich der finanzielle Vorteil im Geldbeutel bemerkbar. Mit der preislichen Erhöhung durch die Liquidsteuer wäre ein E-Liquid in wenigen Jahren fast doppelt so teuer wie bisher.
Klar ist hierbei dass sich zukünftig von allen gesundheitlichen Aspekten abgesehen, wahrscheinlich weniger Raucher Gedanken um einen Umstieg auf die E- Zigarette machen werden.
Doch die größeren Sorgen haben bereits versierte Dampfer. In vielen Foren und sozialen Netzwerken wird bereits heiß diskutiert ob nun der richtige Zeitpunkt wäre mit dem Bunkern von E-Liquids zu beginnen.
Von uns gibt es dazu ein klares: Nein!
Das verabschiedete Gesetz zu Liquidsteuer betrifft nur deutsche Shops.
In Onlineshops wie beispielsweise E-Zigarette Linz bleibt das Bestellen von E-Liquids und Selbstmischerzubehör weiterhin komplikationslos und vor allen Dingen auch günstig.
Das Bunkern sowie Verfallen in Panik ist also vollkommen unbegründet. Wie bei vielen anderen Dingen auch gibt es immer ein Schlupfloch für diejenigen, die sich genauer informieren. Das schöne daran ist, dass es sich im Geldbeutel bemerkbar macht und das Dampfen einer E-Zigarette also auch nach der Verabschiedung der Liquidsteuer eine bis zu 70% kostengünstigere Alternative ist und bleibt.