Zutritt zu illegalem Club wird versiegelt

Zutritt zu illegalem Club wird versiegelt

Zutritt zu illegalem Club wird versiegelt

Die Stadt Oldenburg wird das Gebäude an der Achternstraße 17 vor dem kommenden Wochenende versiegeln. Mit der Stilllegung reagiert die Verwaltung auf den nicht genehmigten Betrieb eines Clubs, der in der Nacht zu Sonntag, 6. November, für Krawalle und einen Großeinsatz der Polizei in der Innenstadt gesorgt hatte. Angesichts der Tatsache, dass der Betreiber ungeachtet einer gegen ihn ergangenen Unterlassungsverfügung weiterhin Veranstaltungen im November beworben hat, will die Stadt mit dieser Maßnahme verhindern, dass sich ähnliche Vorfälle wiederholen.

Der Club-Betreiber hat zwar eine Baugenehmigung für den Umbau des früheren Schuhgeschäftes in eine Diskothek beantragt. Diese ist ihm aber vom Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz im September dieses Jahres versagt worden. Grund waren fehlende Unterlagen. So konnte der Betreiber kein vollständiges Brandschutz- und Sicherheitskonzept vorlegen. Zuvor hatte er versucht, über eine temporäre Nutzungsänderung eine Genehmigung für einzelne Veranstaltungen zu erhalten. Um hierfür grünes Licht zu bekommen, hätte der Betreiber unter anderem Auflagen zur Sicherstellung des Brandschutzes erfüllen müssen. Weil dies unterblieb, konnte bei der Schlussabnahme im April dieses Jahres keine Genehmigung erteilt werden.

Um illegale Nutzungen zu verhindern, hat der Betreiber von der Stadt eine Unterlassungsverfügung erhalten, gegen die er am vergangenen Wochenende mit der Ausrichtung eines Konzertes mit einem Berliner Rapper verstoßen hat. Als die Polizei die Veranstaltung auflösen wollte, kam es aus einer Gruppe von etwa 100 Personen zu massiven Beleidigungen und Attacken gegen die Einsatzkräfte. Fünf Beamte erlitten leichte Verletzungen, mindestens 75 Strafverfahren wurden eingeleitet.

Die Stadt hat gegen den Club-Betreiber wegen des Verstoßes gegen die Unterlassungsverfügung ein Zwangsgeld in Höhe von 4.000 Euro erlassen. Kommt er der Zahlungsaufforderung nicht nach, steht ihm eine Vollstreckung ins Haus.

Die Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland begrüßt das Vorgehen der Stadtverwaltung. Die Polizei kündigt an, die weitere Entwicklung genau zu beobachten und zu reagieren, wenn es trotz Verbots und Stilllegung der Räumlichkeiten zu weiteren Veranstaltungen kommt.
Quelle Pressemeldung von  Stadt Oldenburg