Zulassung von ukrainischen Fahrzeugen: Niedersachsen verlängert Ausnahmeregelung
Geflüchtete aus der Ukraine mussten ihre Fahrzeuge zunächst nicht in Deutschland zulassen, da ihr Aufenthalt hier nur als vorübergehend angesehen wurde. Diese Regelung galt aber nur für ein Jahr. Diese Jahresfrist ist in einigen Fällen bereits abgelaufen. Einer Vielzahl von Geflüchteten „droht” eine Zulassung ihres Fahrzeugs in den nächsten Wochen. Ukrainische Fahrzeuge verfügen jedoch in der Regel nicht über eine gültige Betriebserlaubnis nach den Vorschriften der StVZO oder eine EG-Typgenehmigung, sodass grundsätzlich zunächst die Begutachtung für eine Einzelgenehmigung in Verbindung mit einer Hauptuntersuchung sowie der Erteilung notwendiger Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO durch die zuständigen Zulassungsbehörden erforderlich sind.
Verkehrsminister Olaf Lies: „Der Krieg in der Ukraine dauert unvermindert an, und der Schutz von Menschenleben steht an erster Stelle. Deshalb ist es unsere Pflicht, den Ukrainerinnen und Ukrainern – mit scheinbar kleineren Maßnahmen wie diesen – bürokratische Steine aus dem Weg zu räumen. Wir haben die Ausnahmeregelung verlängert, um der Situation von Kriegsgeflüchteten angemessen Rechnung zu tragen.”
Hintergrund:
Die niedersächsischen Zulassungsbehörden wurden durch das niedersächsische Verkehrsministerium ermächtigt, Ausnahmen der Zulassung zu genehmigen und bezüglich der genannten Fahrzeuge weiterhin von einem „vorübergehenden Verkehr in Deutschland” auszugehen, sofern eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Die Ausnahme ist für die Dauer des Versicherungsschutzes, längstens bis zum 1. April 2024, zu befristen.
Pressemeldung von Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung