Verlängerung für weiteren Flutlicht-Betrieb
Oldenburg. Die Autobahn GmbH hat für weitere Heimspiel-Termine des VfB Oldenburg in der Dritten Liga dem Einsatz einer mobilen Flutlichtanlage zugestimmt. Die bisher erteilte Genehmigung galt bis einschließlich des 19. Spieltags (am Sonntag, 22. Januar, gegen Dynamo Dresden). Die nun ausgesprochene Verlängerung reicht bis zum Saisonende. Die bislang wirksamen Auflagen haben weiterhin Bestand: So gilt die Genehmigung nur für Spiele, die noch bei Tageslicht angepfiffen werden. Die mit Beginn um 19 Uhr angesetzten Abendspiele am 20. Februar gegen den Halleschen FC und am 15. März gegen Borussia Dortmund II können demnach nicht im hiesigen Marschwegstadion angepfiffen werden. Für das letzte Heimspiel am 20. Mai gegen den FSV Zwickau steht das Marschwegstadion wegen der seit langem geplanten Ausrichtung der Großveranstaltung „Erlebnis Turnfest 2023“ nicht zur Verfügung.
Gutachten bringt Licht ins Dunkle
Die Stadt Oldenburg hatte im Sommer 2022 ein Lichtimmissionsgutachten zum Betrieb der mobilen Fluchtlichtanlage erstellen lassen. Da das Marschwegstadion in unmittelbarer Nähe der A 28 an der Anschlussstelle Marschweg liegt, darf keine Blendwirkung für die Verkehrsteilnehmenden entstehen. Der Gutachter war zu dem Ergebnis gekommen, dass der Betrieb der Anlage unkritisch ist – solange die Umgebungshelligkeit bis zu einem gewissen Grad gegeben ist.
Der VfB benötigt für die Dritte Fußball-Liga an allen Spieltagen im Marschwegstadion – auch bei nachmittäglichen Anstoßzeiten – fernsehtaugliches Flutlicht, um die Vorgaben des Deutschen Fußball-Bundes zu erfüllen. Seit dem 3. Spieltag gegen Elversberg liefert nun die Firma Musco Lighting Germany GmbH die aus zwei Masten bestehende mobile Flutlichtanlage. Die Kosten dafür trägt der VfB. Dass am 1. Spieltag gegen den SV Meppen noch ohne künstliche Ausleuchtung gespielt werden konnte, war einer einmaligen Ausnahmegenehmigung des DFB zu verdanken.
Quelle Pressemeldung von Stadt Oldenburg