Unkompliziert online Hilfe zur Pflege und Bestattungskostenhilfe beantragen

Unkompliziert online Hilfe zur Pflege und Bestattungskostenhilfe beantragen

Unkompliziert online Hilfe zur Pflege und Bestattungskostenhilfe beantragen

Oldenburg. Per Mausklick oder Tastendruck ins Rathaus: Bürgerinnen und Bürger der Stadt Oldenburg können immer mehr Dienstleistungen der Stadtverwaltung digital in Anspruch nehmen. Das gilt jetzt auch für komplexe Antragsverfahren wie die Hilfe zur Pflege und die Bestattungskostenhilfe. In Oldenburg ist die Beantragung dieser Leistungen nun in einem möglichst einfachen Prozess online über Computer, Tablets und Smartphones machbar.

Die Hilfe zur Pflege können pflegebedürftige Personen oder ihre Bevollmächtigten beantragen, wenn der notwendige Pflegeaufwand nicht mit den Mitteln der Pflegekasse und den eigenen finanziellen Mitteln sichergestellt werden kann. Mit der Bestattungskostenhilfe werden die erforderlichen Kosten einer Bestattung vom Sozialhilfeträger übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, diese Kosten zu tragen.

„Mit den digitalen Antragsverfahren bieten wir einen unkomplizierten Zugang zu den wichtigen Leistungen der Hilfe zur Pflege und der Erstattung von Bestattungskosten. Gerade in belastenden Situationen, wenn Menschen Hilfe bei der Pflege brauchen oder ein geliebter Angehöriger verstorben ist, wollen wir die Bürgerinnen und Bürger unterstützen“, betont Meike Dikosso, Leiterin des Amtes für Teilhabe und Soziales. Die Antragstellenden werden strukturiert durch den Antrag geleitet und erhalten an vielen Stellen Hinweise zu den erforderlichen Angaben. „Wer sich beim Servicekonto Niedersachsen registriert und angemeldet hat, muss den Antrag auch nicht in einem Durchgang ausfüllen, sondern kann ihn nach und nach ergänzen“, erläutert Dikosso die Vorteile der neuen Lösung.

Oldenburg ist Pilotkommune

Das Angebot ist ein niedersächsischer Baustein der bundesweiten Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG): Bis Ende 2022 werden zahlreiche Verwaltungsleistungen in ganz Deutschland digitalisiert. Das Land Niedersachsen erstellt federführend Digitalangebote im Bereich Gesundheit. Als Kooperationspartner des Landes Niedersachsen hat sich die Stadt Oldenburg zunächst an der Entwicklung des Onlineantrags zur Hilfe zur Pflege und der Bestattungskostenhilfe beteiligt – weitere sollen folgen. Die Landeshauptstadt Hannover und die Stadt Wolfsburg haben ebenfalls als Pilotkommunen an der Entwicklung der Anträge mitgewirkt und werden die Onlinebeantragung für ihren Zuständigkeitsbereich anbieten.

Komplexe Anforderungen, einfacher Zugang

Die Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsabhängige Sozialleistung, die ein breites Spektrum an unterstützenden Maßnahmen fördert. Dazu gehören beispielsweise technische Hilfsmittel, das Pflegegeld, notwendige Umbauten in der eigenen Wohnung oder Aufenthalte in der Kurzzeitpflege. 2020 zählte das Statistische Bundesamt 403.000 Empfänger und Empfängerinnen der Hilfe zur Pflege. Die meisten von ihnen (83,4 Prozent) wurden in Pflegeeinrichtungen betreut. Im Bewilligungsverfahren müssen vielfältige Faktoren berücksichtigt werden – etwa der Pflegegrad, die individuellen Bedürfnisse oder die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Betroffenen.

Bei der Bestattungskostenhilfe ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass angefallene Bestattungskosten auf Antrag vom Amt für Teilhabe und Soziales erstattet werden können. Dabei können die Kosten für eine einfache ortsübliche Bestattung berücksichtigt werden.
Wenn es Erben gibt, sind diese für die Durchführung der Bestattung verantwortlich. Wenn das Erbe ausgeschlagen wurde, ist in folgender Rangfolge für die Bestattung der verstorbenen Person zu sorgen:

•    Ehegattin oder Ehegatte oder eingetragene Lebenspartnerin oder eingetragener Lebenspartner,
•    Kinder,
•    Enkelkinder,
•    Eltern,
•    Großeltern
•    Geschwister.

In der weiteren Prüfung sind dann die Angemessenheit der Kosten und die persönliche Einkommens- und Vermögenssituation der Verpflichteten zu prüfen.

„Die Herausforderung für die beiden Onlineanträge war daher, den komplexen rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden und für die Nutzerinnen und Nutzer trotzdem einen möglichst einfachen, barrierearmen Prozess zu gestalten. Darauf haben das Land Niedersachsen, die beteiligten IT-Dienstleister und die Kommunen engagiert und vertrauensvoll hingearbeitet“, berichten Chris Hoffmann und Sina Wachtendorf aus dem Amt für Teilhabe und Soziales. Damit sollte sichergestellt werden, dass die Onlineanträge jetzt eine echte Erleichterung für die Antragstellenden darstellen.

Auf dem Weg zur digitalen Kommune

Die digitalen Services der Stadt Oldenburg werden permanent erweitert und stehen im Internet unter www.oldenburg.de/online-services zur Verfügung. Zur Jahresmitte startet die Stadt zudem mit einem neuen Service Portal, das auch die Anbindung an das niedersächsische Servicekonto anbieten wird.

Quelle Pressemeldung von Stadt Oldenburg