Hinweise für Grundstückseigentümer*innen zur anstehenden Grundsteuerreform

Hinweise für Grundstückseigentümer*innen zur anstehenden Grundsteuerreform

Hinweise für Grundstückseigentümer*innen zur anstehenden Grundsteuerreform

Die neue Grundsteuer gilt ab 2025. Für alle Grundstückseigentümer*innen hat dies jedoch schon erste Auswirkungen: Sie müssen – bis zum 31. Oktober 2022 – eine Grundsteuererklärung für bebaute und unbebaute Grundstücke an das zuständige Finanzamt übermitteln. Dazu erhalten sie im Mai/Juni 2022 von ihrem Finanzamt ein Informationsschreiben. Darin enthalten sind hilfreiche Informationen und alle wichtigen Termine für die Erklärungsabgabe.

Das Amtsgericht Westerstede weist darauf hin, dass für die Grundsteuererklärung vielfach keine (kostenpflichtigen) Grundbuchauszüge benötigt werden. Die von den Finanzämtern gewünschten Informationen (u.a. zur Grundstücksgröße und -lage) können in der Regel auch ohne Grundbuchauszug erlangt werden. Die niedersächsische Finanzverwaltung stellt im Internet mit dem Grundsteuer-Viewer ein kostenfreies Programm zur Verfügung, aus dem die für die Erklärungsabgabe notwendigen Daten zum Grundstück/Flurstück ersichtlich sind. Zudem dient er der Erläuterung des Lage-Faktors.

Quelle Pressemeldung von  Amtsgericht Westerstede

Siehe auch  Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bis 31.01.2023 verlängert