Stadt erleichtert Umtausch von alten Papierführerscheinen

Stadt erleichtert Umtausch von alten Papierführerscheinen

Stadt erleichtert Umtausch von alten Papierführerscheinen

Der Umtausch des alten Papierführerscheins in den EU-Kartenführerschein stellt aktuell alle Fahrerlaubnisbehörden vor besondere Herausforderungen, so auch die Führerscheinstelle im Bürgerbüro Nord der Stadt Oldenburg.

Diejenigen, die bisher noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen, müssen, wenn sie den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 angehören, bis zum 19. Januar 2022 den Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein umtauschen. Aufgrund des nahenden Stichtags und der Auswirkungen der Corona-Pandemie ist es nicht möglich, kurzfristig ausreichend Bearbeitungstermine für die Umtauschanträge vor Ort in der Führerscheinstelle zur Verfügung zu stellen. Deshalb bietet die Stadt Oldenburg ein ergänzendes Antragsverfahren an, bei dem der Antrag ohne Terminbuchung schriftlich an die Führerscheinstelle gestellt werden kann. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen zum Umtausch sind auf der Internetseite der Stadt Oldenburg unter www.oldenburg.de/umstellung-eu-kartenfuehrerschein zu finden.

 

Keine Geldbuße bis 19. Juli 2022

Die Stadt Oldenburg weist darauf hin, dass der Bund und die Länder sich aufgrund der besonderen Situation darauf verständigt haben, keine Bußgelder zu verhängen. Sollte es nicht rechtzeitig möglich gewesen sein, einen Termin zu erhalten, wird dies bis zum 19. Juli 2022 kein Verwarngeld zur Folge haben, wenn ein abgelaufener Papierführerschein mitgeführt wird.

Nach Ablauf der Frist für den Führerschein-Umtausch wird der alte Führerschein – also die amtliche Bescheinigung, die ein Vorhandensein einer Fahrerlaubnis nachweist – zwar ungültig, die Fahrerlaubnis – also die amtliche Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen – bleibt aber unverändert bestehen.

 

Zeitlich gestaffeltes Umtauschverfahren

Die Stadt Oldenburg bittet Führerscheininhaberinnen und Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge, die noch nicht zum Umtausch verpflichtet sind, erst in den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen den Umtauschantrag zu stellen. Der Gesetzgeber hat sich bewusst für ein zeitlich gestaffeltes Verfahren, das sich am Geburtsjahr der Inhaberinnen und Inhaber der Führerscheine orientiert, entschieden. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden. Die Papierführerscheine müssen bis zu folgenden Daten umgestellt sein:
•    Geburtsjahr 1953 bis 1958 – Umtauschfrist: 19. Januar 2022
•    Geburtsjahr 1959 bis 1964 – Umtauschfrist: 19. Januar 2023
•    Geburtsjahr 1965 bis 1970 – Umtauschfrist: 19. Januar 2024
•    Geburtsjahr 1971 oder später – Umtauschfrist: 19. Januar 2025
Für diejenigen, die vor 1953 geboren wurden, gilt der Stichtag 19. Januar 2033, egal, wann der Führerschein ausgestellt wurde.
Auch Scheckkartenführerscheine (ausgegeben zwischen 1.1.1999 und 18.1.2013) müssen in den kommenden Jahren in einem gestaffelten Verfahren ab 2026 bis 2033 umgetauscht werden.

 

Hintergrund der Umtauschaktion

Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Quelle Pressemeldung von  Stadt Oldenburg