Keine 3G-Regel mehr in städtischen Dienstgebäuden

Keine 3G-Regel mehr in städtischen Dienstgebäuden

Keine 3G-Regel mehr in städtischen Dienstgebäuden

Oldenburg. Weitere Corona-Lockerungen: Seit dem 19. März gilt in Niedersachsen, und damit auch in Oldenburg, die Corona-Übergangs-Verordnung. Wer ab sofort Dienstgebäude der Stadt Oldenburg betreten und städtische Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchte, muss sich nun nicht mehr an die bisher bestehende 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) halten. Heißt: Jede Besucherin und jeder Besucher darf städtische Einrichtungen wieder ohne einen Nachweis betreten.

Allerdings bleibt die Maskenpflicht zum Tragen einer FFP2- oder OP-Maske weiterhin bestehen. Kinder von sechs bis 14 Jahren dürfen alternativ eine geeignete textile oder textilähnliche Mund-Nasen-Bedeckung tragen, Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht befreit. Die Corona-Übergangs-Verordnung gilt bis zum 2. April.

Siehe auch  Sprechstunde Universitätsmedizin geht weiter

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass nach wie vor viele Dienstleistungen auch rund um die Uhr bequem und ohne Termin online unter www.oldenburg.de/online-services erledigt werden können.

Quelle Pressemeldung von  Stadt Oldenburg