Förderprogramme für Altbau-Sanierungen und Photovoltaik neu ausgerichtet
Oldenburg. Die Förderprogramme der Stadt Oldenburg zählen zu den zentralen Instrumenten in der städtischen Klimaschutzstrategie. Für das Jahr 2023 stehen für die Programme „Klimaschutzmaßnahmen im Altbau“ und „Photovoltaik“ Fördermittel in Höhe von mehr als zwei Millionen Euro zur Verfügung. Der Rat hat in seiner Sitzung am 27. Februar eine Neuausrichtung der beiden Förderrichtlinien beschlossen.
Was wird bei Klimaschutzmaßnahmen im Altbau bezuschusst?
Mit dem Förderprogramm „Klimaschutzmaßnahmen im Altbau“ können Oldenburgerinnen und Oldenburger neben Türen- und Fenstertausch sowie der energetischen Sanierung von Gebäudehüllen, Decken und Fußböden auch die Umstellung ihres Heiz- und Wärmesystems hin zu klimafreundlichen Wärmepumpen, Solarthermie-Kollektoren oder Biomasseanlagen bezuschussen lassen. Die Förderhöchstsumme liegt ab jetzt bei 7.500 Euro. Für die Kombination verschiedener Sanierungsmaßnahmen gibt es eine Bonusförderung in Höhe von fünf Prozent der Rechnungssumme pro Maßnahme. Und: Wer Wohngeld oder einen Lastenzuschuss bezieht, erhält für sein Sanierungsvorhaben eine Bonusförderung von zusätzlichen 30 Prozent.
Was beinhaltet die Solarförderung?
Das Förderprogramm „Photovoltaik“ bezuschusst Photovoltaikanlagen von drei bis 100 Kilowatt-Spitzenleistung (kWp), die Umstellung von Anlagen, deren EEG-Förderung ausläuft, sowie steckerfertige Balkonmodule mit Wechselrichtern. Photovoltaik-Anlagen werden nach der aktualisierten Richtlinie mit maximal 4.250 Euro gefördert. Empfängerinnen und Empfänger von Lastenzuschüssen nach dem Wohngeldgesetz erhalten eine Zusatzförderung von 50 Euro pro kWp. Die Neuausrichtung der Solarförderung sieht zudem eine Differenzierung hinsichtlich der Förderung von Balkonmodulen vor: Kleine Anlagen (bestehend aus einem Modul) erhalten einen Barzuschuss von 200 Euro, für große Anlagen mit zwei Modulen gibt es 300 Euro. Außerdem erhalten Transfergeldbeziehende wie zum Beispiel Wohngeldbeziehende, Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlagbeziehende sowie Studierende und Auszubildende neben den genannten Barzuschüssen eine zusätzliche Bonusförderung von 100 Euro für Balkonanlagen.
Umsetzungsfrist verlängert
Bei beiden Förderprogrammen wurde die Umsetzungsfrist von zwölf auf maximal 24 Monate verlängert. Förderanträge können ab dem 1. März online über das Serviceportal der Stadt Oldenburg auf https://serviceportal.oldenburg.de » unter den Stichworten „Förderprogramm Klimaschutzmaßnahmen im Altbau“ und „Photovoltaik“ gestellt werden. Hier finden Interessierte auch Informationen zu den Richtlinien der Förderprogramme. Wer Fragen hat, wird gebeten, sich per E-Mail an klima@stadt-Oldenburg.de zu wenden oder sich telefonisch unter 0441 235-4444 zu melden.
Quelle Pressemeldung von Stadt Oldenburg