Ende der Glückssträhne droht

Ende der Glückssträhne droht

Ende der Glückssträhne droht

Oldenburg. Die Glücksspielbranche in Oldenburg muss sich auf Veränderungen einstellen: Nach einem Beschluss des Rates tritt zum 1. Januar 2024 eine Neufassung der Spielgerätesteuer in Kraft, die voraussichtlich zu einer Erhöhung der städtischen Einnahmen in diesem Bereich führen wird. Zudem setzt die Stadt ihr Ende 2022 beschlossenes Vergnügungsstättenkonzept um: So wird in einem ersten Schritt die Ansiedlung von Spielhallen und Sportwettbüros in der Innenstadt stark begrenzt.

Künftig wird der Spieleinsatz besteuert

Hinter der Änderung der Satzung über die Erhebung der Spielgerätesteuer verbirgt sich die Umstellung der Bemessungsgrundlage: Künftig ist für die Höhe der Steuer auf Gewinnspielgeräte der Spieleinsatz maßgeblich – anstatt wie bisher das von vielen Faktoren beeinflussbare Einspielergebnis (Bruttokasse). Entscheidend ist ab 2024 also das, was die Spielerinnen und Spieler an Geldbeträgen an den Automaten einwerfen.

Vereinfachtes Verfahren

Die Verwaltung reagiert mit der Änderung auf die aktuelle Rechtsprechung. Der Maßstab des Spieleinsatzes entspricht nach den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts dem Gebot der steuerlichen Belastungsgleichheit, da es derzeit keinen praktikableren Maßstab gibt, der einen noch engeren Bezug zum individuellen Vergnügungsaufwand des Spielenden herstellt. Die Zugrundelegung des Spieleinsatzes stellt im Vergleich zur „Bruttokasse“ ein vereinfachtes Verfahren sowohl für die Spielgerätebetreiberinnen und -betreiber als auch für die Verwaltung dar. Steuerpflichtigen wird damit das Erstellen der Steueranmeldung erleichtert, anderweitige Beträge müssen nicht mehr berücksichtigt werden. Darüber hinaus lässt sich so Manipulationen vorbeugen. Die Besteuerung nach dem Spieleinsatz bietet dafür eine rechtssichere Basis. Die Spielhallenbetreiberinnen und -betreiber erhalten Anfang August vom städtischen Fachdienst Finanzen ein Informationsschreiben, in dem die neue Verfahrensweise beschrieben wird.

Steuersatz hat Lenkungsfunktion

Bei der Umstellung der Besteuerungsgrundlage hat die Verwaltung einen Steuersatz (5 Prozent auf den Spieleinsatz) gewählt. Dadurch wird gegenüber dem bisherigen Verfahren (20 Prozent auf das Einspielergebnis) für 2024 eine Mehreinnahme in Höhe von knapp 190.000 Euro erwartet, die dem Fiskalzweck zu Gute kommt. Kämmerin Dr. Julia Figura weist darauf hin, dass der Spielgerätesteuer nach wie vor aber auch eine Lenkungsfunktion hinsichtlich der Bekämpfung und Eindämmung der Spielsucht zukommt: „Dies ist durch den leicht erhöhten Steuersatz gewährleistet.“

Rund sechs Millionen Euro werden monatlich verspielt

Um den neuen Steuersatz zu ermitteln, hatte die Verwaltung im Zeitraum von fünf Monaten in 2022 die Zählwerkausdrucke aller 618 in dieser Zeit in Oldenburg aufgestellten Geldspielgeräte ausgewertet. Daraus ließ sich ablesen, dass monatlich zwischen 5,4 bis 6,4 Millionen Euro an Spielgeräten im Stadtgebiet verspielt werden. In diesem Jahr ist die Zahl der Geldspielautomaten rückläufig. Derzeit werden 537 Spielgeräte betrieben.

Bauleitplanung steuert Ansiedlung

Steuern will die Stadt die Ansiedlung neuer Spielhallen und Wettbüros auch durch ihr Vergnügungsstättenkonzept. Die beiden ersten Bebauungspläne, die das Konzept in eine verbindliche Bauleitplanung überführen, hat der Stadtrat ebenfalls kürzlich beschlossen. Danach können künftig in weiten Teilen der Innenstadt keine Spielhallen oder Wettbüros mehr eröffnet werden. Wo es bereits entsprechende Angebote, aber keine größeren Störpotentiale gibt, sind hingegen weitere Ansiedlungen zulässig. Konkret ist dies künftig im Bereich Ritterstraße, Philipp-Reis-Gang und Mühlenstraße der Fall. Für bestehende Betriebe gilt ein Bestandsschutz. Nicht Teil dieser beiden Bebauungspläne sind die Schlosshöfe, für die ein rechtskräftiger, vorhabenbezogener Bebauungsplan gilt. Bisher sind in den Schlosshöfen keine Spielhallen und Wettbüros zulässig. Das Vergnügungsstättenkonzept hat den Bereich der Schlosshöfe als potentiellen Ansiedlungsbereich für Spielhallen und Wettbüros identifiziert, da deren negative städtebauliche Wirkung durch die in sich geschlossene Architektur der Schlosshöfe ausbleibt.

Gegen den Trading-Down-Effekt

In der Innenstadt hatte es in der Vergangenheit vermehrt Anfragen und Bauanträge zur Nutzung von Immobilien als Spielhallen oder Büros für Sportwetten gegeben. Damit verbunden wäre, so die Befürchtung, ein so genannter Trading-Down-Effekt – also eine Entwicklung hin zu mehr Leerständen und Angeboten mit geringerer Frequenz, die zudem durch eine wenig einladende Gestaltung geprägt sind. Städtebauliches Ziel der Stadtverwaltung ist es jedoch, in der Innenstadt hochwertige Nutzungen anzusiedeln und zu erhalten, um damit die überregionale Attraktivität der Stadt zu sichern und zu stärken.

Quelle Pressemeldung von  Stadt Oldenburg