Das GO! Start-up Zentrum Oldenburg (GO!) ist der Start-up Accelerator für den Nordwesten.

GO! - Quelle: BOHMerang GmbH & Co. KG

Das GO! Start-up Zentrum Oldenburg (GO!) verhilft Gründer*innen dabei, ihre Unternehmensideen erfolgreich umzusetzen. 

Innerhalb des Förderprogramms können Start-ups durch gezieltes Coaching und mit Hilfe des GO! Start-up Netzwerks erlernen, wie sie ihre Geschäftsidee auf dem Weg in den Markt beschleunigen können. Im sechs-monatigen Förderprogramm, welches vom Land Niedersachsen, der Stadt Oldenburg, der Oldenburgischen IHK und Firmen der privaten Wirtschaft gefördert wird, können Start-ups durch gezieltes Coaching und mit Hilfe des bestehenden Netzwerks aus Unternehmen, Mentoren, Risikokapitalgebern, Hochschulen und Verbänden einen großen Mehrwert erlangen, um ihre Geschäftsidee auf dem Weg in den Markt zu beschleunigen. All dies mit dem Ziel, dass die Gründer*innen ihre Geschäftsidee zur Marktreife entwickeln und am Ende potentielle Investoren überzeugen.

 

Fördergeschichte von GO!

Das GO! blickt auf eine erfolgreiche Fördergeschichte zurück. So hat das Gesundheits-Start-up „Herodikos“ auf der „Innovate 2019“ in Osnabrück den Innovationsaward in der Kategorie „Digital Innovation Challenge“ abgeräumt. Das Start-up hat die gleichnamige Gesundheits-App entwickelt, die es Arzt- und Physiotherapiepraxen ermöglicht, digitale Bewegungspläne für ihre Patienten zu erstellen. 

Außerdem hat das Start-up „Buses4Future GmbH“ den Deutsch-Niederländischen Wirtschaftspreis gewonnen. Mit „Buses4Future“ werden wasserstoffbetriebene Busse nach Oldenburg gebracht und damit der Weg zu einer ganzheitlichen Wasserstoffwirtschaft für emissionsfreie Mobilität im öffentlichen Nahverkehr geebnet. 

 

Die Bewerbungsphase für den 7. Förderlauf ist gestartet und das GO! Start-up Zentrum Oldenburg sucht für das am 01. März 2021 beginnende 6-monatige Accelerator-Programm wieder innovative Geschäftsideen. Dafür können Gründer*innen bis zum 31.12.2020 ihre Geschäftsideen unter https://www.gruenden-oldenburg.de/go-start-up-zentrum einreichen.

Quelle: BOHMerang GmbH & Co. KG

Siehe auch  Verwaltungsgericht Osnabrück stellt Rechtswidrigkeit der Sperrstundenregelung in der 25. Infektionsschutzrechtlichen Allgemeinverfügung der Stadt Osnabrück fest

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