Allgemeinverfügung zur Meldung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Allgemeinverfügung zur Meldung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Allgemeinverfügung zur Meldung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Oldenburg. Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht: Ab Mittwoch, 16. März, gilt bundesweit in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine Impfpflicht gegen Corona. Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs müssen ab diesem Stichtag ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Diese Einrichtungen und Unternehmen sind verpflichtet, Personal an das zuständige Gesundheitsamt zu melden, das keinen dieser Nachweise erbringt. Dafür wurde das digitale Meldeportal mebi-niedersachsen.deeingeführt. Die Meldung kann nachträglich bearbeitet und auch seitens der Einrichtung bzw. des Unternehmens in Zusammenhang mit einer kurzen Stellungnahme für erledigt erklärt werden. Eine Meldung per E-Mail ist nicht möglich.

Warum gibt es eine einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht?

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht (§ 20a Infektionsschutzgesetz) wurde deshalb in Deutschland eingeführt, weil insbesondere hochbetagte und pflegebedürftige Menschen sowie Personen mit akuten oder chronischen Grunderkrankungen ein deutlich höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Corona-Infektion haben. Daher kommt den betreuenden Personal eine besondere Verantwortung zu. Die Impfpflicht gilt auch für andere Personen, die über einen längeren Zeitraum in einer entsprechenden Einrichtung tätig sind. Dazu gehören beispielsweise Ehrenamtliche, rechtliche Betreuerinnen und Betreuer, externe Dienstleistende sowie Mitarbeitende in Verwaltung, Technik oder IT. Hier finden Sie eine Auflistung der Einrichtungen und Unternehmen, in denen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt: www.oldenburg.de/startseite/buergerservice/corona/fragen-und-antworten-zum-coronavirus/einrichtungsbezogene-impfpflicht/fuer-wen-gilt-die-impfpflicht.html

Weitere Informationen

Hier finden Sie die Allgemeinverfügung, die die Stadt Oldenburg zur Nutzung des Meldeportals am 14. März 2022 erlassen hat: www.oldenburg.de/corona-verfuegungen

Und auf der Website des Bundesministeriums bekommen Sie Antworten auf häufige Fragen im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht: www.zusammengegencorona.de/impfen/gesundheits-und-pflegeberufe-impfen/einrichtungsbezogene-impfpflicht/

Jetzt impfen lassen: Impftermine in dem städtischen Impfpunkt Schlosshöfe können online unter www.oldenburg.de/corona oder telefonisch unter 0441 235-4960 vereinbart werden. Oder Sie nutzen eines der zahlreichen Impfangebote zum freien Impfen, also ohne Termin. Wann Sie sich wo Ihre Corona-Impfung abholen können, erfahren Sie unter www.oldenburg.de/impfpunkt

Quelle Pressemeldung von  Stadt Oldenburg