Wohngeld: Anspruch auch für Pflegeheimbewohner*innen
Aufgrund der gestiegenen Pflegeheimkosten wissen viele Pflegebedürftige in Niedersachsen nicht mehr, wie sie ihren Platz im Pflegeheim noch bezahlen sollen. Mit der Einführung des „Wohngelds plus“ können mehr Betroffene aber finanziell entlastet werden. Denn: Auch Pflegeheimbewohner*innen können Wohngeld beantragen. Welche Bedingungen dafür erfüllt werden müssen und worauf sie unbedingt achten sollten, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Brake. Durch die Einführung des „Wohngelds plus“ haben mehr Menschen Anspruch auf Wohngeldleistungen. Das gilt auch für Pflegebedürftige – sowohl, wenn sie zu Hause gepflegt werden, als auch für Pflegeheimbewohner*innen. „In Niedersachsen gibt es einen Wohngeldantrag extra für Pflegeheimbewohner*innen, den Betroffene ausfüllen können“, informiert Julia Lax aus dem SoVD-Beratungszentrum in Brake. Wichtig für einen Leistungsanspruch: Es dürfen keine weiteren Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung im Alter bezogen werden. Zudem prüft die Wohngeldstelle Einkünfte und das Vermögen. Letzteres wird allerdings erst berücksichtigt, wenn es mehr als 60.000 Euro beträgt. „Zusätzlich zum Wohngeldantrag sind weitere Unterlagen wie beispielsweise ein Auszug aus dem Heimvertrag, aktuelle Rentenbescheide oder Kontoauszüge erforderlich. Werden die Voraussetzungen für einen Anspruch erfüllt, richtet sich die Höhe des Wohngelds nach dem Mietniveau der Region, in dem sich das Pflegeheim befindet“, so Lax.
Pressemeldung von SoVD-Wesermarsch