Begleitperson bei medizinischer Begutachtung erlaubt
Ein Urteil des Bundessozialgerichts bestätigt: Betroffene haben grundsätzlich das Recht, bei einer medizinischen Begutachtung durch eine*n Sachverständige*n von einer Vertrauensperson begleitet zu werden. Nur in begründeten Einzelfällen kann eine Begleitperson ausgeschlossen werden. Was Betroffene hierzu wissen sollten, erläutert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Brake. Damit ein medizinisches Gutachten, etwa zur Feststellung einer Erwerbsminderung, erstellt werden kann, müssen Betroffene durch eine*n medizinische*n Sachverständige*n untersucht werden. Hier haben zu Begutachtende grundsätzlich einen Anspruch darauf, von einer Vertrauensperson begleitet zu werden – das hat ein Gerichtsurteil entschieden. „Die Begutachtungssituation ist für viele sehr belastend. Die Begleitung durch eine Person des Vertrauens wie beispielsweise einer*einem Familienangehörigen kann ihnen Sicherheit geben“, sagt Julia Lax aus dem SoVD-Beratungszentrum in Brake.
Der Ausschluss einer solchen Begleitperson ist nur in begründeten Einzelfällen möglich – zum Beispiel, wenn die objektive und unverfälschte Untersuchung durch ihre Anwesenheit gefährdet wird. „Beispielsweise bei bestimmten psychischen Erkrankungen oder je nach Beziehung zwischen Betroffener*Betroffenem und ihrer*seiner Begleitung kann das der Fall sein“.
Pressemeldung von SoVD Wesermarsch