Tödliche Schüsse in Oldenburg: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Polizisten

Tödliche Schüsse in Oldenburg: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Polizisten

Ermittlungen abgeschlossen – Anklage wegen fahrlässiger Tötung

Nach dem tödlichen Schuss eines Polizeibeamten auf einen 21-jährigen Mann in der Oldenburger Innenstadt am Ostersonntag, 20. April 2025, hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg ihre Ermittlungen beendet. Gegen den beteiligten Beamten wurde nun Anklage wegen fahrlässiger Tötung zum Landgericht Oldenburg erhoben.

Kein vorsätzliches Handeln – Irrtum über Notwehrlage

Laut Staatsanwaltschaft kann dem Polizisten kein vorsätzliches Tötungsdelikt vorgeworfen werden. Der Beamte habe irrtümlich angenommen, sich in einer Notwehrsituation zu befinden. Er sei davon ausgegangen, dass der 21-Jährige ihn mit einem Messer angreifen wolle. Tatsächlich habe jedoch keine akute Gefahr mehr bestanden – juristisch spricht man in diesem Zusammenhang von einer sogenannten Putativnotwehrlage.

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Opfer wollte offenbar fliehen

Nach Erkenntnissen der Ermittler hatte das Opfer zwar zuvor Reizgas gegen den Beamten eingesetzt, jedoch kein Messer bei sich geführt. Statt eines Angriffs habe der junge Mann versucht, sich einer Festnahme zu entziehen und zu fliehen.

Staatsanwaltschaft sieht vermeidbaren Irrtum

Die Staatsanwaltschaft ist zu dem Schluss gekommen, dass der Irrtum des Beamten über die Notwehrlage vermeidbargewesen sei. Der Angeschuldigte hätte demnach erkennen können, dass keine unmittelbare Bedrohung mehr bestand. Aus diesem Grund müsse er sich nun wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Landgericht Oldenburg entscheidet über Hauptverfahren

Die Entscheidung, ob es tatsächlich zu einem Hauptverfahren kommt, liegt nun beim Landgericht Oldenburg. Nach § 222 des Strafgesetzbuchs kann fahrlässige Tötung mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden.

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