Rheinmetall Electronics GmbH in Bremen kürzt den Beschäftigten die Inflationsausgleichsprämie und fühlt sich von 5,2 % Entgelterhöhung überfordert
Die wirtschaftliche Lage von Rheinmetall kann sich wahrlich sehen lassen. Insbesondere die Auftragslage im Rüstungsgeschäft boomt. Der Bremer Betrieb hat im Jahr 2022 das beste Ergebnis seiner Firmengeschichte eingefahren.
Umso unverschämter ist die Haltung von Rheinmetall gegenüber seinen Beschäftigten.
Zwar hat das Unternehmen im Dezember 2022 eine Inflationsausgleichsprämie (IAP) in Höhe von 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei an die Beschäftigten ausgezahlt. Im Nachhinein wurde ihnen jedoch bereits gezahlte Tarifbestandteile aus dem Sommer 2022 gegengekürzt.
„Für uns als IG Metall Bremen ist das ein eindeutiges rechtswidriges Verhalten. Nach dem Gesetz muss eine Inflationsausgleichsprämie freiwillig und zusätzlich sein. Nachdem das Unternehmen auf mehrmalige Anschreiben nicht reagiert und Fristen hat verstreichen lassen, rufen wir nun die Gerichte an“, so Volker Stahmann, IG Metall Bremen.
Aktuell gibt es einen weiteren Tatbestand, den die IG Metall nicht akzeptieren kann. So teilte das Unternehmen seinen Beschäftigten am 19. Juni 2023 mit, dass sie nun auch die anstehende Tariferhöhung von 5,2 % zum 1. Juni 2023 kürzt.
Rheinmetall beruft sich dabei auf einen Tarifvertrag aus dem Jahr 2019, der die Eingruppierung der Beschäftigten neu regelt. Vereinbart wurde damals ein „Überforderungsschutz“, der verhindern soll, dass das Unternehmen aufgrund möglicher Mehrkosten finanziell zu sehr belastet wird.
Dieser Passus im Tarifvertrag wurde vor der Corona-Pandemie, der hohen Inflation, vor der Einführung der Inflationsausgleichsprämie und dem Ukrainekrieg verhandelt und vereinbart. Der damalige Zweck, das Unternehmen vor finanzieller Überforderung zu schützen, ist heute nicht mehr gegeben. Zum einen gibt es bisher keine Mehrkosten aufgrund der neuen Eingruppierung, weil diese noch nicht vorgenommen wurde. Zum zweiten stellt eine Entgelterhöhung in Höhe von 5,2 % für dieses Unternehmen keine Überforderung dar.
Auf den Punkt gebracht: Unter den derzeitigen Gegebenheiten ist für eine Kürzung gerade in diesem Konzern jedwede Geschäftsgrundlage und Verständnis entfallen.
„Eine Kürzung ist nie durch einen Tarifvertrag vorgeschrieben. Tarifverträge stellen immer Mindestbedingungen dar. Doch jenseits der juristischen Fragen bleibt festzustellen, dass das Unternehmen das Geld an seine Beschäftigten nicht zahlen will! Ein solches Verhalten ist schäbig und ignoriert die Arbeitsleistung der Kolleginnen und Kollegen,“ so Volker Stahmann, IG Metall Bremen
Pressemeldung von IG Metall Bremen