Landtag beschließt Nachtragshaushalt 2024: 110 Millionen Euro für die Behebung von Hochwasserschäden und Hochwasserschutz

Landtag beschließt Nachtragshaushalt 2024: 110 Millionen Euro für die Behebung von Hochwasserschäden und Hochwasserschutz

Landtag beschließt Nachtragshaushalt 2024: 110 Millionen Euro für die Behebung von Hochwasserschäden und Hochwasserschutz

Der Niedersächsische Landtag hat am (heutigen) Dienstag einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2024 verabschiedet. Damit werden rund 110 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt, um kurzfristig auf die Schäden durch das sogenannte Weihnachtshochwasser reagieren zu können und zusätzliche Maßnahmen für den Hochwasserschutz zu finanzieren.
„Betroffene sollen ohne Verzug eine erste Hilfe erhalten. Schäden an der öffentlichen Infrastruktur müssen schnellstmöglich beseitigt und unsere Vorbereitung auf zukünftige Ereignisse muss weiter verbessert werden”, erklärte dazu der Niedersächsische Finanzminister Gerald Heere. „Es ist eine ganz bewusste Entscheidung, die schnelle Krisenhilfe mit der strukturellen Krisenvorsorge zu verbinden.”

Jeweils 20 Millionen Euro sind für die schnelle Hilfe für Geschädigte – Privatleute und Unternehmen einschließlich der Landwirtschaft – sowie für die Erstattung von Einsatzkosten der Hilfskräfte vorgesehen. Darüber hinaus sind 65 Millionen Euro für die Beseitigung von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur sowie für die Ertüchtigung des Hochwasser- und Katastrophenschutzes veranschlagt. 3 Millionen Euro stehen für Ersatzbeschaffungen und Leistungen im Bereich Hochwasserschutz bereit, zum Beispiel für die Beschaffung neuer Sandsäcke. Und schließlich sind weitere 3 Millionen Euro für Leistungen an die an der Hochwasserbekämpfung beteiligten Feuerwehren und Hilfsorganisationen vorgesehen.

Die Verteilung der Mittel ist vorläufig. Eine genaue Schadensaufnahme und Bedarfsermittlung geschehen im Innenministerium in enger Abstimmung mit dem Umweltministerium. Falls erforderlich kann die Verteilung im Rahmen der Haushaltsführung angepasst werden.

Finanziert wird der Nachtragshaushalt über eine Entnahme aus der Konjunkturbereinigungsrücklage, eine Ausnahme von der Schuldenbremse ist hierfür nicht notwendig.

Minister Heere erklärte, dass er zur Bewältigung der Hochwasserkosten auch den Bund in der Verantwortung sehe. „Uns ist schmerzlich bewusst, dass wir viele Schäden des Hochwassers, die einzelne Haushalte und Betriebe betreffen, mit den Möglichkeiten des Landes nur in einem bestimmten Umfang mildern können. Eine konkrete Unterstützung des Bundes wäre angemessen”, so Heere.

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Aber auch über die aktuelle Lage hinaus forderte der Finanzminister verlässliche Strukturen und Finanzierungsmechanismen für solche Schadensereignisse: „Die Bewältigung der Folgen des menschengemachten Klimawandels ist eine gemeinsame Aufgabe von Staat und Gesellschaft. Alle müssen ihren Teil leisten.”

Pressemeldung von  Nds. Finanzministerium