Keine 3G-Regel mehr in städtischen Dienstgebäuden

Keine 3G-Regel mehr in städtischen Dienstgebäuden

Keine 3G-Regel mehr in städtischen Dienstgebäuden

Oldenburg. Weitere Corona-Lockerungen: Seit dem 19. März gilt in Niedersachsen, und damit auch in Oldenburg, die Corona-Übergangs-Verordnung. Wer ab sofort Dienstgebäude der Stadt Oldenburg betreten und städtische Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchte, muss sich nun nicht mehr an die bisher bestehende 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) halten. Heißt: Jede Besucherin und jeder Besucher darf städtische Einrichtungen wieder ohne einen Nachweis betreten.

Allerdings bleibt die Maskenpflicht zum Tragen einer FFP2- oder OP-Maske weiterhin bestehen. Kinder von sechs bis 14 Jahren dürfen alternativ eine geeignete textile oder textilähnliche Mund-Nasen-Bedeckung tragen, Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht befreit. Die Corona-Übergangs-Verordnung gilt bis zum 2. April.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass nach wie vor viele Dienstleistungen auch rund um die Uhr bequem und ohne Termin online unter www.oldenburg.de/online-services erledigt werden können.

Quelle Pressemeldung von  Stadt Oldenburg

Siehe auch  Ernennung von Dirk Voß zum Vizepräsidenten des Landgerichts Oldenburg