Impfschaden-Betroffene können Anspruch auch auf staatliche Entschädigung haben

Impfschaden-Betroffene können Anspruch auch auf staatliche Entschädigung haben
Bild: SoVD Wesermarsch

Impfschaden-Betroffene können Anspruch auch auf staatliche Entschädigung haben

Seit Beginn der Corona-Impfkampagne Ende 2020 wurden bundesweit etwa 192 Millionen Impfdosen verabreicht. Löst das erhaltene Vakzin bei Betroffenen Impfschäden aus, haben sie, neben der Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage gegen den*die Hersteller*in, laut Impfschutzgesetz unter stimmten Bedingungen einen Anspruch auf staatliche Entschädigung. Was dabei zu beachten ist, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Brake.

Es zeigt sich: Nicht in jedem Fall schützt die Corona-Impfung die Gesundheit, wie erhofft. Immer häufiger berichten Betroffene von negativen Folgen. Was viele nicht wissen – unter Umständen steht ihnen eine staatliche Entschädigung zu. „Im Impfschutzgesetz ist ein sogenannter Aufopferungsanspruch verankert. Dahinter steht der Gedanke, dass Menschen sich nicht nur zum eigenen Schutz, sondern, im Interesse des Staats, auch zum Schutz der Mitmenschen impfen lassen. Erleiden sie dabei Impfschäden, kommt der Staat gegebenenfalls für eine Entschädigung auf“, weiß Julia Lax  Nachname aus dem Beratungszentrum in Brake. Dies umfasse beispielsweise die Kostenübernahme von Kranken- und Heilbehandlungen oder Rentenansprüche.

„Damit ein Impfschaden anerkannt werden kann, müssen die gesundheitlichen Schädigungen länger als sechs Monate vorliegen. Wichtig ist dabei, dass die Beschwerden über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehen. Relativ normale Symptome wie Kopfschmerzen, Fieber oder Ausschläge, die üblicherweise nach einiger Zeit verschwinden, berechtigen nicht für eine Ausgleichszahlung“, informiert Lax. Gestellte Anträge werden in Niedersachsen zentral von der Außenstelle Oldenburg des Landesamts für Soziales, Jugend und Familie bearbeitet. Bei Fragen zum Thema Impfschaden helfen die Beraterinnen des SoVD in Brake und sind zudem gerne bei der Antragstellung behilflich:

Beratungs-Termine vor Ort unter 0511 -65610720 oder per E-Mail unter info.brake@sovd-nds.de

Pressemeldung von  SoVD Wesermarsch