E-Rezept – Wissen rund ums E-Rezept
Viele wichtige behördliche Angelegenheiten können inzwischen online eigenständig bearbeitet werden. Dies ist inzwischen genauso selbstverständlich wie die Nutzung von Online-Banking oder die digitale Nutzung des eigenen Personalausweises mittels NFC. Damit die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen ebenfalls vereinfacht wird, soll zukünftig das sogenannte E-Rezept verwendet werden.
Was genau ist überhaupt ein E-Rezept und wie wird dieses genutzt?
E-Rezept – Wird es eine Pflicht geben?
Ja, das E-Rezept soll zukünftig verpflichtend eingeführt werden. Grundsätzlich sollte die Einführung des digitalen Rezeptes bereits im Januar 2022 erfolgen, jedoch wurde dieser Termin verschoben. Das Rezept wird dabei nach und nach flächendeckend eingeführt, sodass es bis zum Frühjahr 2023 flächendeckend genutzt werden soll. Somit müssen sämtliche Arztpraxen und Apotheken bis zum Frühjahr 2023 in der Lage sein, der Pflicht zum E-Rezept nachzukommen. Daher muss zwangsweise eine Aufrüstung der eigenen IT erfolgen.
Wer somit im Frühjahr 2023 ein normales Rezept ausgestellt bekommen möchte, wird schlechte Karten haben, da die Arztpraxen nur noch in der Lage sein werden, ein digitales Rezept auszustellen. Die Praxen sind somit bereits in der Kenntnis von den neuen Regelungen zum E-Rezept und fungieren somit als Ansprechpartner zu allen Belangen rund um das digitale Rezept.
Was wird für das E-Rezept benötigt?
Für das E-Rezept wird ebenfalls wie für das herkömmliche Rezept die eigenen Krankenkarte benötigt, die weiterhin bei der behandelnden Arztpraxis eingelesen wird. Wichtig für die Ausstellung des E-Rezeptes ist dabei die Versichertennummer, die alle wichtigen und notwendigen Daten enthält, um das Rezept auszustellen. Weiterhin ist es empfehlenswert die Smartphone App bereits heruntergeladen zu haben. Durch diese ist die Übertragung des E-Rezeptes sehr einfach, da die Arztpraxis das Rezept auf dem eigenen Smartphone hinterlegen kann.
Die Smartphone App ist jedoch nicht von der Pflicht zur Nutzung des E-Rezeptes umfasst, sodass die Arztpraxis bei Bedarf auch einen Code ausstellen kann, über den die Apotheke das Rezept einlesen kann. Ob es noch eine Pflicht zur Nutzung der Smartphone App geben wird, ist umstritten, sodass sich hiervon eher nicht ausgehen lässt.
Lässt sich das E-Rezept auf das Handy übertragen?
Mit der Einführung des neuen digitalen Rezepts wurde ebenfalls eine App aufgestellt, über die Patienten ihre Rezept einsehen können. Die App ist dabei sowohl für Android als auch für iOS bereits verfügbar. Um die App freizuschalten wird eine elektronische Gesundheitskarte benötigt, die eine NFC Funktion aufweist. Zusätzlich erfolgt die Identifizierung mittels PIN, die die Krankenkasse zusendet. Das E-Rezept kann ebenfalls anhand der Codierung in Online-Apotheken eingelöst werden.
Wie erhält die Apotheke Kenntnis vom E-Rezept?
Der behandelnde Arzt stellt zukünftig das E-Rezept so aus, dass es direkt in der App des Smartphones vorliegt. Die App kann anschließend in der Apotheke vorgezeigt werden, sodass die Mitarbeiter das E-Rezept einscannen können. Über die Codierung kann die Apotheke direkt feststellen, ob das notwendige Medikament vorhanden ist oder erst bestellt werden muss.
Personen, die ihr E-Rezept nicht mittels eines Smartphones erhalten können, geben diese Information einfach in der Arztpraxis weiter. Dies ist gerade für ältere Personen sehr hilfreich, die mit der neuen Smartphone Technik noch nicht zurecht kommen oder schlichtweg für Menschen, deren finanzielle Mittel die Nutzung eines Smartphones nicht ermöglichen. Folglich wird ein sogenannter 2D-Code ausgestellt, der von der Apotheke eingelesen kann, sodass das Rezept vorliegt.
Sind die eigenen Daten geschützt?
Hinsichtlich des Datenschutzes bestehen durch das Bundesamt für Sicherheit einige Bedenken. Dies liegt daran, dass die auf dem E-Rezept vermerkten Versichertendaten in der Regel in einer unverschlüsselten Form vorliegen. Hierbei handelt es sich jedoch um sensible private Daten, die besonders geschützt werden sollten. Auf diese Daten könnte ein Zugriff ohne zusätzlichen Prüfnachweis erfolgen. Aus diesem Grund könnten unbefugte Dritte alleine anhand der Versichertennummer Zugriff auf die Verordnung erhalten. Je nachdem, wie gut die Apotheke in ihrer IT-Sicherheit aufgestellt ist, wird das Risiko höher oder niedriger.