Wieder mehr Corona-Schutzimpfungen in den Schlosshöfen
Oldenburg. Mit der Einführung der gegen die Omikron-Varianten angepassten Impfstoffe steigt die Anzahl der Auffrischungsimpfungen im städtischen Impfpunkt in den Schlosshöfen. Seit vergangener Woche (39. Kalenderwoche) wird dort auch der neueste Impfstoff des Herstellers Biontech gegen die aktuell in Deutschland vorherrschenden Omikron-Varianten BA.4 und BA.5 verabreicht. Sozialdezernentin Dagmar Sachse erklärt dazu: „Innerhalb einer Woche wurden in den Schlosshöfen zuletzt 360 Impfungen durchgeführt und damit fast doppelt so viele, wie in der Woche davor mit 188. Somit konnten wir die Impfzahlen im städtischen Impfpunkt erneut steigern – denn diesen Effekt haben wir bereits vor drei Wochen beobachtet, nachdem wir die ersten neuen Impfstoffe gegen die Omikron-Variante BA.1 angekündigt und verimpft haben.“
Neue Regelung zum Impfstatus
Ein weiterer Grund für steigende Impfzahlen dürfte die seit Samstag, 1. Oktober 2022, in Kraft getretene Regelung im Infektionsschutzgesetz sein. Demnach besitzen nur noch die Personen einen vollständigen Impfschutz, die nach der Grundimmunisierung (Erst- und Zweitimpfung) auch eine zusätzliche Auffrischungsimpfung (ersten Booster) erhalten oder eine zusätzliche, nachgewiesene Corona-Infektion erlitten haben. Dies betrifft nicht zuletzt Personen, an deren Arbeitsplatz die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt.
Höheres Infektionsrisiko in kalter Jahreszeit
Mit Beginn der kalten Jahreszeit finden auch größere Veranstaltungen wieder vorwiegend in geschlossenen Innenräumen statt, was das Infektionsrisiko erhöht. Umso wichtiger ist ein vollständiger Impfschutz, sagt auch Dr. Holger Petermann, Leiter des Gesundheitsamtes der Stadt Oldenburg: „Um gut durch den nunmehr dritten Corona-Winter zu kommen, ist der Impfschutz der Bevölkerung ein wesentlicher Aspekt. Auch wenn ein großer Teil der Menschen diesen erfreulicherweise bereits vollständig aufweist, rate ich allen anderen, sich jetzt die fehlenden Impfungen verabreichen zu lassen.“ So würde das Risiko schwerer Krankheitsverläufe erheblich reduziert und mit den neuen Impfstoffen zugleich das Risiko einer Ansteckung mit den Omikron-Varianten verringert.
Wer bekommt die erste Auffrischungsimpfung?
Die erste Auffrischungsimpfung (erster Booster) wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für alle Menschen ab 12 Jahren empfohlen und ist zudem nach dem neu geregelten Infektionsschutzgesetz notwendig, um einen vollständigen Impfschutz gegen das Corona-Virus vorweisen zu können. Zwischen der zweiten Impfung und der ersten Auffrischungsimpfung muss ein Mindestabstand von sechs Monaten eingehalten werden. Nur, wer mehr als drei Monate nach der Zweitimpfung bereits eine Corona-Infektion hatte, die durch einen PCR-Test nachgewiesen wurde, benötigt keine weitere Auffrischung. Die Infektion wirkt dann nämlich wie eine weitere Impfung.
Wer bekommt die zweite Auffrischungsimpfung?
Für bestimmte Personengruppen empfiehlt die STIKO eine weitere, zweite Auffrischungsimpfung (zweiter Booster). Allen Menschen ab 60 Jahren und darüber hinaus allen Menschen ab 12 Jahren mit einer Grunderkrankung wird die vierte Impfung empfohlen. Auch Mitarbeitenden in medizinischen Einrichtungen (zum Beispiel Kliniken, Praxen, Rettungsdiensten) sowie Bewohnenden und Mitarbeitenden in Alten- und Pflegeeinrichtungen wird zum sogenannten zweiten Booster geraten. Auch hier muss ein Mindestabstand von sechs Monaten zur vorangegangenen Impfung oder Infektion eingehalten werden. Wer bereits drei Impfungen erhalten hat und mindestens drei Monate später zusätzlich eine Corona-Infektion hatte, ist durch insgesamt vier „immunologische Ereignisse“ geschützt und soll gemäß derzeitiger STIKO-Empfehlung keine weitere Impfung erhalten.
Welchen Impfstoff erhalte ich?
Im städtischen Impfpunkt werden für alle Auffrischungsimpfungen die an die Omikron-Varianten angepassten Vakzine verabreicht. Die Impflinge können sich entscheiden, ob sie einen Impfstoff gegen die Variante BA.1 erhalten möchten oder aber den neuesten Impfstoff gegen die Varianten BA.4 und BA.5. Dazu kann vor der Impfung eine ärztliche Beratung erfolgen. Wer noch eine Grundimmunisierung (Erst- und Zweitimpfung) benötigt, wird mit dem herkömmlichen Impfstoff des Herstellers Biontech geimpft.
Wie bekomme ich einen Termin?
Der Impfpunkt in den Schlosshöfen hat von Montag bis Samstag jeweils zwischen 10 und 18 Uhr geöffnet. Termine sind kurzfristig, in der Regel noch am selben Tag, buchbar. Jeden Mittwoch wird ohne Termin geimpft, derzeit entstehen keine längeren Wartezeiten. Die Impfung ist kostenlos, mitzubringen sind nur ein gültiger Lichtbildausweis, der Impfpass oder eine Bescheinigung über die bisher erfolgten Impfungen sowie eine FFP2-Maske zum Tragen im Impfpunkt.
Termine sind online buchbar unter www.oldenburg.de/impfpunkt oder telefonisch unter 0441 235-4960.
Quelle Pressemeldung von Stadt Oldenburg