Nach den tödlichen Polizeischüssen auf den 21-jährigen Lorenz A. in der Oldenburger Innenstadt steht der Zeitplan für die Hauptverhandlung fest: Der Prozess gegen den angeklagten Polizeibeamten soll am 18. Januar 2027 vor dem Landgericht Oldenburg beginnen. Insgesamt sind 21 Verhandlungstage bis Mitte Juni abgestimmt.
Warum der Polizeibeamte vor Gericht steht
Dem Beamten wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Hintergrund ist ein Polizeieinsatz in der Nacht zum Ostersonntag, dem 20. April 2025, bei dem Lorenz A. in der Oldenburger Innenstadt durch Schüsse aus der Dienstwaffe des Angeklagten tödlich verletzt wurde.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Polizisten vor, von hinten auf den flüchtenden jungen Mann geschossen und dabei eine tatsächlich nicht mehr bestehende Notwehrlage angenommen zu haben. Nach ihrer Bewertung hätte der Beamte erkennen können und müssen, dass Lorenz A. zu diesem Zeitpunkt lediglich fliehen wollte.
Lorenz A. soll zuvor Reizgas gegen den Angeklagten eingesetzt haben. Ein mitgeführtes Messer habe er dagegen nicht gegen den Beamten verwendet. Diese Unterscheidung ist für die Bewertung des Einsatzes von Bedeutung.
Gericht muss Ablauf und Wahrnehmung klären
Das Landgericht ließ die Anklage mit Beschluss vom 13. Juli 2026 zur Hauptverhandlung zu. Einen hinreichenden Tatverdacht für ein vorsätzliches Tötungsdelikt stellte die Kammer nach ihrer vorläufigen Bewertung nicht fest.
Im Prozess wird aufzuklären sein, wie die Situation innerhalb der wenigen entscheidenden Sekunden tatsächlich ablief, was der Angeklagte wahrnehmen konnte und ob ihm eine mögliche Fehleinschätzung vorzuwerfen ist. Mit der Zulassung der Anklage ist keine Entscheidung über seine Schuld verbunden. Für den Polizeibeamten gilt die Unschuldsvermutung.
Diese 21 Verhandlungstermine sind abgestimmt
Die 4. Große Strafkammer hat mit den Verfahrensbeteiligten folgende Termine für das Jahr 2027 vereinbart:
- Januar: 18. und 22. Januar
- Februar: 4., 15. und 23. Februar
- März: 11. und 18. März
- April: 6., 8., 13., 14., 27. und 28. April
- Mai: 10. und 11. Mai
- Juni: 1., 2., 8., 9., 15. und 16. Juni
Damit erstreckt sich die bisherige Terminplanung über rund fünf Monate. Der letzte abgestimmte Verhandlungstag am 16. Juni bedeutet jedoch nicht automatisch, dass an diesem Tag bereits ein Urteil fällt.
Uhrzeiten werden noch bekannt gegeben
Die genauen Anfangszeiten der einzelnen Verhandlungstage stehen bislang nicht fest. Weitere organisatorische Informationen sollen gesondert veröffentlicht werden.
