Startschuss für die neue App der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023 ist gefallen

Startschuss für die neue App der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023 ist gefallen

Startschuss für die neue App der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023 ist gefallen

Zum ersten Mal ist bei der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023 die Teilnahme per App möglich. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, ist die mobile App ab sofort im Google Play Store und Apple App Store unter dem Namen „Einkommen & Verbrauch“ verfügbar. Die Web-App für alle gängigen Browser auf PC und Laptop gibt es unter app-evs2023.de. Zugangsdaten für die App erhalten nur Haushalte, die sich zur Teilnahme an der größten freiwilligen Erhebung der amtlichen Statistik bereiterklärt haben und dafür nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurden.

Teilnahme per App bequem von unterwegs möglich

Die EVS liefert wichtige Erkenntnisse darüber, wofür die Menschen in Deutschland wieviel Geld ausgeben. Dafür halten in den teilnehmenden Haushalten alle Personen ab 16 Jahre drei Monate lang ihre Ausgaben fest – von regelmäßigen festen Ausgaben beispielweise für Miete, Versicherungen und Mobilfunkverträge bis hin zu täglichen Konsumausgaben wie Lebensmittel, Bekleidung und Freizeitaktivitäten. Zudem beantworten die Teilnehmenden einige Fragen unter anderem zur Haushaltszusammensetzung, der Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern, zur Vermögenssituation sowie den Haushalts- und Personeneinkommen.

Mit der speziell für die EVS 2023 entwickelten App können insbesondere die täglichen Ausgaben bequem auch von unterwegs dokumentiert werden. Bei aktiver Internetverbindung werden die Daten synchronisiert, sodass die Eintragungen beispielsweise am Smartphone begonnen und über die Web-App am Computer beendet werden können. Die Teilnahme über einen Papierfragebogen ist auf Wunsch aber ebenfalls möglich.

Die Daten der EVS bilden unter anderem die Grundlage für die Festsetzung von staatlichen Unterstützungsleistungen für Kinder und Erwachsene. Dazu gehören zum Beispiel:

die Regelbedarfe für das Arbeitslosengeld II, das sind bislang die sogenannten Hartz-IV-Sätze und zukünftig das Bürgergeld
das Kindergeld
der Mindestunterhalt
der Unterhaltsvorschuss

Die EVS-Daten tragen zudem zur Berechnung der Inflationsrate bei, indem aus den Angaben aller Haushalte ermittelt wird, wie groß die Anteile für unterschiedliche Ausgabenbereiche sind. Das ist die Basis für die Zusammensetzung des sogenannten „Warenkorbs“.

Bis zu 175 Euro als Dankeschön für Teilnahme: Teilnehmende weiterhin gesucht

Insgesamt werden in Niedersachsen rund 8.000 Haushalte benötigt, die sich an der freiwilligen Befragung beteiligen. Um zuverlässige Daten zu erhalten, die die Gesellschaft in Deutschland abbilden, werden weiterhin alle Arten von Haushalten für die Teilnahme gesucht. Besonders gesucht werden aber insbesondere

Haushalte mit Kindern, insbesondere Paarhaushalte mit einem Teenager
Haushalte in denen die Haupteinkommensperson entweder selbstständig oder als Angestellte oder Angestellter (ohne Studienabschluss) tätig oder erwerbslos ist
Haushalte mit geringem Einkommen
Haushalte von Landwirtinnen und Landwirten
Den Teilnehmenden bietet die EVS die Möglichkeit, sich einen Überblick über ihre Einnahmen und Ausgaben zu verschaffen und einmal ganz genau festzuhalten: „Wo bleibt mein Geld?“. Zudem gibt es als Dankeschön eine Geldprämie von mindestens 100 Euro je Haushalt. Haushalte mit minderjährigen Kindern erhalten zusätzlich 50 Euro. Haushalte, die nach einem mathematischen Zufallsverfahren für eine zweiwöchige detaillierte Dokumentation der Ausgaben für Nahrungs- und Genussmittel ausgewählt werden, erhalten zusätzlich 25 Euro. Somit ist es möglich, bis zu 175 Euro für die Teilnahme an der EVS 2023 zu erhalten.

Interessierte Haushalte können sich unter www.evs2023.de/teilnahme für die EVS 2023 anmelden. Aus allen angemeldeten Haushalten wird für jedes Quartal nach einem Quotenplan eine Stichprobe gezogen. Dazu wurde für jedes Bundesland anhand der Bevölkerungsstruktur zum Beispiel festgelegt, wie viele Paarhaushalte mit Kindern, wie viele Haushalte von Alleinerziehenden, wie viele Alleinlebende usw. für die Stichprobe benötigt werden. Dies dient dazu, die Bevölkerung realistisch abzubilden.

Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.

Pressemeldung von  LSN