Planfeststellungsverfahren für LNG-Anbindungsleitung Wilhelmshaven-Leer: Antragsunterlagen für die GWL werden ausgelegt

Planfeststellungsverfahren für LNG-Anbindungsleitung Wilhelmshaven-Leer: Antragsunterlagen für die GWL werden ausgelegt
Geplanter Verlauf der GWL.

Planfeststellungsverfahren für LNG-Anbindungsleitung Wilhelmshaven-Leer: Antragsunterlagen für die GWL werden ausgelegt

Die Antragsunterlagen im Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer mittelbaren LNG-Anbindungsleitung von Sande (Landkreis Friesland) nach Jemgum (Landkreis Leer) durch die EWE Netz GmbH werden ab Dienstag, 3. Januar 2023, öffentlich ausgelegt. Das Vorhaben umfasst den Neubau der etwa 70 Kilometer langen Gasversorgungsleitung Wilhelmshaven-Leer (GWL). Betroffen durch den Trassenverlauf sind die Gemeinden Sande, Zetel und Bockhorn im Landkreis Friesland, die Stadt Westerstede im Landkreis Ammerland sowie die Samtgemeinden Hesel und Jümme, die Gemeinden Uplengen und Jemgum und die Stadt Leer im Landkreis Leer.

Die GWL soll mit bis zu 100 bar Betriebsdruck und einem Nenndurchmesser von DN 600 (600 Millimeter) sowie dazugehöriger Mess- und Regelanlagen gebaut werden. Verlegt werden soll die unterirdisch verlaufende Leitung in überwiegend offener Bauweise. In sensiblen Bereichen werden einzelne Abschnitte in geschlossener Bauweise zum Beispiel mittels Horizontalspülbohrverfahren (HDD) ausgeführt.

Für Gasversorgungsleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimetern ist gemäß § 43 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Für die mittelbare LNG-Anbindungsleitung Wilhelmshaven-Leer (GWL) erfolgt das unter Maßgabe des § 2 Absatz 1 Nr. 3 in Verbindung mit der Anlage, Nr. 2.7 des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG). Dieses Gesetz sieht Vereinfachungen für das Genehmigungsverfahren vor, seine Anwendung ist nicht in das Ermessen der Planfeststellungsbehörde gestellt.

Die Auslegung der Antragsunterlagen laut § 73 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in elektronischer Form. Die Unterlagen können vom 3. bis 9. Januar 2023 im Internet unter

http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/ eingesehen werden. Daneben können die Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot bei den betroffenen Kommunen eingesehen werden. Näheres ist der ortsüblichen Bekanntmachung der Auslegung zu entnehmen. Die Bekanntmachung kann auch unter der vorgenannten Internet-Adresse abgerufen werden.

Pressemeldung von  LBEG