Stand der Gespräche über eine mögliche Erdgasförderung in der Nordsee
Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Wir haben hart und intensiv mit ONE-Dyas verhandelt und jetzt einen Weg gefunden, der dem nationalen Interesse des Vorhabens mit Blick auf die Sicherheit der Energieversorgung gerecht wird und gleichzeitig die Belange vor Ort über das rechtliche Maß hinaus berücksichtigt. Das auf deutscher Seite gewonnene Gas soll dem deutschen Markt zur Verfügung gestellt werden. Die Erdgasförderung aus dem deutschen Fördergebiet soll nur so lange möglich sein, wie der Bedarf nach Erdgas in Deutschland besteht. Außerdem räumt ONE-Dyas dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie umfassende Kontrollmöglichkeiten ein. Ich bin überzeugt, dass wir mit der beabsichtigten gemeinsamen Erklärung einen sinnvollen Rahmen für eine mögliche Erdgasförderung in deutschen Gewässern geschaffen haben, der den energiepolitischen Zielen der Landesregierung dienlich ist und außerdem die örtlichen Umwelt- und niedersächsischen Klimaschutzaspekte berücksichtigt.”
ONE-Dyas-CEO Chris de Ruyter van Steveninck: „Von dem Moment an, als ONE-Dyas vor fünf Jahren die erste Quelle in diesem Teil der Nordsee entdeckte, haben wir einen konstruktiven Dialog mit den Interessengruppen und den niedersächsischen Behörden geführt. Die Erklärung spiegelt diesen Geist wider und unterstreicht den Nutzen und die Notwendigkeit dieses grenzüberschreitenden Projekts in der Nordsee. Auf unserem Weg zu einer CO2-neutralen Energieversorgung brauchen wir weiterhin Erdgas, um unsere Häuser mit Wärme und Licht zu versorgen. Teil der Energiewende sollte es sein, sicherzustellen, dass das von uns verwendete Erdgas so umweltfreundlich, bezahlbar und zuverlässig wie möglich ist. Das ist es, was dieses europäische Projekt leisten wird.”
Hintergrund:
Der Krieg in der Ukraine erfordert eine Neubewertung der Energieversorgungssicherheit Deutschlands. Aus diesem Grund hat das Niedersächsische Wirtschaftsministerium mit dem niederländischen Unternehmen ONE-Dyas Gespräche über eine mögliche Erdgasgewinnung aus einer grenzüberschreitenden Lagerstätte in der Nordsee zwischen den Niederlanden und Niedersachsen geführt. Dabei ging es darum, die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens einerseits und die umwelt-, sowie klima- und energiepolitischen Zielvorgaben des Landes Niedersachsen gegeneinander abzuwägen. Ergebnis der Gespräche ist der Entwurf einer gemeinsamen Erklärung, der dem Landeskabinett zur Entscheidung vorgelegt wird.
Die Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit des Projektes auf niedersächsischem Hoheitsgebiet erfolgt im Rahmen eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung. Verfahrensführende Behörde ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Die beabsichtigte gemeinsame Erklärung stellt keinen Vorgriff auf das ausstehende und ergebnisoffene Planfeststellungsverfahren des LBEG dar.
Quelle Pressemeldung von Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung