Stadt bittet Geflüchtete aus der Ukraine um Aufenthaltsanzeige

Stadt bittet Geflüchtete aus der Ukraine um Aufenthaltsanzeige

Stadt bittet Geflüchtete aus der Ukraine um Aufenthaltsanzeige

Oldenburg. Die ersten Geflüchteten aus der Ukraine sind in Oldenburg eingetroffen – in der Außenstelle der Landesaufnahmebehörde in Blankenburg und in Privatunterkünften, die Oldenburgerinnen und Oldenburger zur Verfügung stellen. Wer Menschen aus der Ukraine aufnimmt beziehungsweise aufgenommen hat, wird gebeten, für die Registrierung Kontakt zum Ausländerbüro der Stadt Oldenburg aufzunehmen. Hierzu soll in Kürze auf der städtischen Website www.oldenburg.de/ukraine ein Kontaktformular bereitgestellt werden, über das aufgenommene Menschen registriert werden können. Weitere Informationen können eingeholt werden unter 0441 235-4564 (Ukraine-Hotline des ServiceCenters) oder per E-Mail an ukraine@stadt-oldenburg.de.

Die Registrierung hilft den Geflüchteten bei der Erlangung eines längerfristigen Aufenthaltsstatus und erleichtert der Stadt die Koordinierung der Hilfen.
Das Bundesinnenministerium hat jetzt Hinweise herausgegeben, die eine schnelle Aufnahme vor Ort erleichtern sollen. Am 9. März soll eine Verordnung in Kraft treten und rückwirkend zum 24. Februar gelten, die die legale Einreise und den Aufenthalt ukrainischer Staatsangehöriger und anderer Drittstaatsangehöriger unbürokratisch regelt. Diese ermöglicht auch eine Überbrückung der aufenthaltsrechtlichen Situation bis zur Erteilung von Aufenthaltstiteln nach § 24 Aufenthaltsgesetz. Gewährt wird eine Aufenthaltsdauer von bis zu einem Jahr, auch eine Verlängerung ist möglich. Vertriebene aus der Ukraine müssen kein Asylverfahren durchlaufen. Um dennoch finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erhalten, reicht die „Äußerung eines Schutzgesuches“. Das kann sich laut Bundesinnenministerium bereits durch die Bitte um Unterstützung (Unterkunft, Verpflegung, medizinische Versorgung) ausdrücken. Neben dem Aufenthaltsrecht wird Betroffenen auch der Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt.

Noch hat die Stadt Oldenburg „offiziell“ über das Land Niedersachsen keine Geflüchteten zugewiesen bekommen (Stand 7. März, 12 Uhr). Dies wird jedoch in Kürze erwartet. Um dafür gewappnet zu sein, hat die Stadtverwaltung am vergangenen Wochenende Zimmer in zentralen Unterbringungsmöglichkeiten an der Gaußstraße sowie eine Reihe von Wohnungen bezugsfertig gemacht. Bis zu 150 Menschen können auf diese Weise untergebracht werden. Darüber hinaus hat der Koordinierungsstab grünes Licht dafür gegeben, eine mobile Messehalle mit Sanitär- und Küchencontainern am Standort Gaußstraße zu errichten. Diese Halle bietet Unterbringungskapazitäten für 108 Menschen. Gleichzeitig intensiviert die Stadtverwaltung ihre Anstrengungen, größere Gebäude für die Einquartierung von Geflüchteten vorzuhalten.

Auf große Resonanz stoßen die Bemühungen, sich einen Überblick über das Angebot an privaten Quartieren zu verschaffen. Wer Geflüchteten eine Bleibe anbieten möchte, kann sich online unter www.oldenburg.de/ukraine registrieren. Hier fragt die Stadt unter anderem ab, wie viele Betten zur Verfügung stehen und für wie lange die ausfüllende Person bereit ist, Menschen aus den Kriegsgebieten aufzunehmen. Rund 140 Anbietende haben sich bereits über die städtische Homepage registrieren lassen mit Unterbringungsmöglichkeiten, die vom Gästezimmer bis zu ungenutzten Häusern reichen.

Die Stadtverwaltung bereitet sich unterdessen auch auf die Beschulung von ukrainischen Kindern und Jugendlichen vor. Minderjährige mit Aufenthaltsrecht gelten als schulpflichtig. Das Amt für Zuwanderung und Integration erstellt Listen zu Alter und Bildungsstand der in Frage kommenden Kinder und Jugendlichen. Das Amt für Schule und Bildung koordiniert dann die Verteilung auf Schulen und kümmert sich auch um die Ausstattung mit Schulmaterialien.

Quelle Pressemeldung von  Stadt Oldenburg