Pflegegrad 1 auch für Menschen mit leichten Einschränkungen
Besonders mit zunehmendem Alter treten gesundheitliche Probleme auf. Doch die meisten Menschen wissen gar nicht, dass sie auch schon bei leichten Einschränkungen den Pflegegrad 1 beantragen können. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Oldenburg rät Betroffenen, sich einstufen zu lassen, auch wenn sie unsicher sind, ob ein Pflegegrad anerkannt wird. Was viele nicht wissen: Auch schon mit leichten kognitiven, körperlichen oder psychischen Einschränkungen kann der Pflegegrad 1 bei der Pflegekasse beantragt werden. „Oft wird ein Antrag erst gestellt, wenn Betroffene nicht mehr alleine zurechtkommen, weil ihnen nicht bewusst ist, dass auch vorher schon ein Anspruch besteht“, sagt Thomas Barke aus dem Beratungszentrum in Oldenburg. Der Medizinische Dienst (MD) bewertet die Selbstständigkeit der Antragstellenden nach verschiedenen Kriterien eines Punktesystems und entscheidet so über eine Einstufung in einen Pflegegrad. Bewertungskriterien sind unter anderem Mobilität, Erinnerungsvermögen und die eigenständige Bewältigung des Alltags.
Obwohl Betroffenen bei Pflegegrad 1 Pflegegeld oder Pflegesachleistungen nicht zustehen, hat die Beantragung trotzdem Vorteile: Betreuungs- und Entlastungsleistungen können genutzt werden. So steht beispielsweise ein monatlicher Betrag von 125 Euro etwa für eine Alltagsbegleitung und weitere Betreuungsangebote zur Verfügung. Außerdem werden Pflegehilfsmittel und ein Hausnotruf bezuschusst. Bei Bedarf können auch Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro für einen barrierefreien Umbau des Wohnraums gezahlt werden. „Deshalb empfehlen wir, auch bei leichten Einschränkungen einen Pflegegrad zu beantragen oder eine Höherstufung prüfen zu lassen“.
Pressemitteilung von: Sozialverband Deutschland SoVD, Kreisverband Oldenburg-Delmenhorst