Mikrozensus 2023: Start der Befragungen in Niedersachsen

Mikrozensus 2023: Start der Befragungen in Niedersachsen

Mikrozensus 2023: Start der Befragungen in Niedersachsen

HANNOVER. Wie leben private Haushalte im Jahr 2023 in Niedersachsen? Wie viele Paare und Familien gibt es und wie viele Menschen leben allein? In welchen Berufen und Branchen arbeiten Erwerbstätige und wie viele von ihnen betreuen nebenbei Kinder und haben deshalb ihre Arbeitszeit reduziert?

Diese und viele weitere politisch und gesellschaftlich relevante Fragen sollen auch im Jahr 2023 wieder durch den Mikrozensus beantwortet werden. Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) teilt mit, dass im Laufe dieses Jahres wieder rund 76.000 Bürgerinnen und Bürger in knapp 38.000 Haushalten an zufällig ausgewählten Anschriften an der Befragung teilnehmen. Sie geben stellvertretend für ganz Niedersachsen Auskunft zu ihren Lebensbedingungen.

Der Mikrozensus liefert Jahr für Jahr wertvolle Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Haushalte in Niedersachsen und Deutschland. Die ausgewählten Haushalte nehmen innerhalb von fünf aufeinanderfolgenden Jahren maximal viermal an der Befragung teil. Bei einem Teil der Haushalte finden die Befragungen zweimal innerhalb eines Kalenderjahres statt. Durch die mehrfache Befragung können nicht nur kurzfristige Veränderungen und Entwicklungen in den Haushalten festgestellt werden, sondern auch langfristige Veränderungen in der Gesellschaft.

Für die Befragung setzt das LSN teilweise weiterhin auf speziell geschulte ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte, die sich mit einem Schreiben bei den Haushalten für ein telefonisches Interview ankündigen. Die Erhebungsbeauftragten sind dabei zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Haushalte, die keine telefonische Befragung wünschen, haben die Möglichkeit, ihre Auskünfte online zu erteilen oder auf Wunsch einen Fragebogen in Papierform zu erhalten.

Der Großteil der zu befragenden Haushalte wird jedoch – wie bereits in den vergangenen Jahren – direkt durch das LSN angeschrieben und um Auskunft gebeten. Um dafür im Vorfeld die anzuschreibenden Haushalte sowie die Gebäudestruktur zu ermitteln, setzt das LSN seit diesem Jahr Erhebungsbeauftragte auch vor Ort zur Anschriftenklärung ein.

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Für alle ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten gilt, dass sie sich mit Hilfe eines Ausweises legitimieren können. In Zweifelsfällen können sich Haushalte die Legitimation der Erhebungsbeauftragten auch telefonisch vom LSN bestätigen lassen.

Das LSN bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2023 eine Ankündigung zur telefonischen Befragung oder ein Schreiben direkt vom LSN erhalten, die Arbeit des LSN und der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen. Die Auskünfte von erwerbslosen Personen, Studierenden oder älteren Menschen sind ebenso relevant wie die Angaben von Angestellten oder Selbstständigen.

Pressemeldung von  LSN