LNG-Terminal Wilhelmshaven: NLWKN genehmigt Einleitung von Abwasser unter strengen Auflagen

LNG-Terminal Wilhelmshaven: NLWKN genehmigt Einleitung von Abwasser unter strengen Auflagen

LNG-Terminal Wilhelmshaven: NLWKN genehmigt Einleitung von Abwasser unter strengen Auflagen

Er ist ein wichtiger Baustein in der Strategie zur Sicherung der deutschen Gasversorgung: Der LNG-Terminal Wilhelmshaven steht kurz vor der Inbetriebnahme. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat heute (16.12.) dem Betreiber Uniper Global Commodities SE die hierfür erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser in die Jade erteilt. Die Erlaubnis erfolge unter der Verpflichtung, hohe Umweltauflagen zu berücksichtigen, unterstreicht die Erlaubnisbehörde in einer Stellungnahme.

Insgesamt handele es sich um ein Verfahren unter besonderen weltpolitischen Bedingungen, betont NLWKN-Direktorin Anne Rickmeyer: „Mit dem heutigen Bescheid kommt bereits das zweite wasserrechtliche Zulassungsverfahren für den LNG-Terminal zum Abschluss, das vom NLWKN unter der von der Politik ausgerufenen Deutschland-Geschwindigkeit durchgeführt wurde. Dies war nur dank des großen Engagements und unter teils enormen persönlichen Entbehrungen der mit der Prüfung befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich. Ihnen gilt mein ausdrücklicher Dank. Wie in jedem wasserrechtlichen Verfahren hat der NLWKN auf der festen Grundlage geltenden Rechts für einen bestmöglichen Ausgleich gesellschaftlicher, ökonomischer und ökologischer Belange gesorgt.“

Das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren stand in den vergangenen Wochen vor allem wegen der beabsichtigten Einleitung von Abwasser im Fokus der Öffentlichkeit. Das Abwasser entsteht in der „FSRU“ (Floating Storage and Regasification Unit) – einer schwimmenden Anlage zur Regasifizierung von Flüssiggas (LNG). Damit die Rohre sich nicht zusetzen, ist eine Biozid-Behandlung erforderlich. Dafür wird das im Meerwasser enthaltene Natriumchlorid (Salz) u.a. zu aktivem Chlor (NaOCl) umgewandelt, das dem Abwasser zugesetzt wird.

„Nach einer umfassenden und gründlichen Prüfung des Erlaubnisantrages und der hierzu zahlreich vorgetragenen Einwendungen und Stellungnahmen sind die Fachleute zu dem Ergebnis gelangt, dass die beantragten Abwassereinleitungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Erlaubnis erteilt werden kann“, so das Fazit der für die Einleitungen der FSRU nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zuständigen Erlaubnisbehörde.

Hohe Umweltstandards

Insgesamt mehr als 300 Einwendungen und Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, Naturschutz- und Umweltvereinigungen sowie Privatpersonen hatte der NLWKN in den zurückliegenden Wochen zu prüfen und zu bewerten. Gewässerökologische und naturschutzfachliche Einschätzungen hatten großen Einfluss auf die Bestimmungen des finalen Erlaubnisbescheids, wie NLWKN-Direktorin Anne Rickmeyer unterstreicht: „Die Erlaubnis wurde unter Berücksichtigung hoher Umweltstandards und zum Schutz des sensiblen Ökosystems mit entsprechenden umfangreichen Inhalts- und Nebenbestimmungen versehen.“ Diese beinhalten unter anderem eine Überwachung der Einleitungen, die Durchführung einer Beweissicherung bzw. eines Monitorings mit einer Kombination aus physikalischen und chemischen Messungen rund um die FSRU und im Jadebusen sowie die Anordnung eines umfassenden Minimierungskonzepts.

Aufgrund der zahlreichen Einwendungen werde die Zustellung des Erlaubnisbescheides an jene Personen, die Einwendungen erhoben haben, durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt, teilt der Landesbetrieb mit. Diese erfolgt voraussichtlich am 11. Januar 2023 im Niedersächsischen Ministerialblatt sowie über die Website des NLWKN(www.nlwkn.niedersachsen.de). Bereits jetzt und unabhängig hiervon stehen der Erlaubnisbescheid sowie die dazugehörenden Unterlagen auf der Internetseite des NLWKN für die Öffentlichkeit zur Einsicht bereit.

Pressemeldung von  Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz