Gemeinsam durch die Energiekrise

Gemeinsam durch die Energiekrise

Gemeinsam durch die Energiekrise

Oldenburg. Der Winter naht – und die Kosten für Energie und Lebensmittel klettern. Viele Menschen treibt die Angst um, ihre Gas- und Stromrechnungen nicht mehr bezahlen zu können. Diese Befürchtungen sind auch in Oldenburg spürbar. Das Amt für Teilhabe und Soziales der Stadt Oldenburg erwartet ebenso wie das Jobcenter eine zunehmende Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern, die sich hilfesuchend an die Behörden wenden. Parallel dazu nehmen Sozial- und Wohlfahrtsverbände in ihren Beratungsstellen eine Veränderung und große Sorge der Ratsuchenden wahr. „Die ungewisse Situation der steigenden Preise und die ständigen Erneuerungen und gesetzlichen Veränderungen, die für viele Menschen unübersichtlich und schwer verständlich sind, verunsichern unsere Ratsuchenden“, heißt es von den Oldenburger Wohlfahrtsverbänden.

Um der Verunsicherung zu begegnen, wurde die Arbeitsgruppe „Sozialer Frieden“ ins Leben gerufen. „Die Arbeitsgruppe hat es sich zum Ziel gesetzt, in der Energie- und Inflationskrise
Unterstützungsmöglichkeiten zu schaffen, vorhandene und sich entwickelnde Hilfsangebote zu bündeln und transparent darzustellen. Insbesondere diejenigen, die ein geringes Einkommen haben und bisher noch keine Leistungen beziehen, sollen wissen, welche Möglichkeiten der Unterstützung sie haben“, sagt Meike Dikosso, Leiterin des Amtes für Teilhabe und Soziales. Der Arbeitsgruppe gehören neben der Stadt Oldenburg und dem Jobcenter auch der Paritätische Wohlfahrtsverband, die Diakonie, die Caritas, die Arbeiterwohlfahrt, der Sozialdienst katholischer Frauen und das DRK an.

Nachfolgend ein Überblick über das Spektrum an Hilfen:

Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für Erwerbstätige und Selbständige?

„Übersteigen höhere Heizkostenabschläge oder Nachzahlungsforderungen das Haushaltsbudget, können auch Menschen mit geregeltem Einkommen einen Antrag auf Arbeitslosengeld II beziehungsweise ab dem 1. Januar 2023 einen Antrag auf Bürgergeld stellen, um die Unterstützung durch Sozialleistungen zu erhalten“, informiert Michael Fuge, Geschäftsführer des Jobcenters Oldenburg. Die Leistungen sind zwar einkommens- und vermögensabhängig. Jedoch gibt es Freibeträge, wenn zum Beispiel auf Girokonten oder Sparbüchern ein verfügbares Vermögen vorhanden ist. Das Vermögen darf bei Einzelpersonen nicht über 60.000 Euro liegen, für jede weitere Person im Haushalt liegt die Grenze bei 30.000 Euro.
Wichtig ist: Anträge sollten unmittelbar nach Erhalt der Rechnung gestellt werden, selbst wenn diese bereits bezahlt wurde. Ansprüche könnten ansonsten verloren gehen. Auch bei erhöhten Abschlägen können Unterstützungsleistungen nicht im Nachhinein beantragt werden.
Ab dem 29. November 2022 besteht zusätzlich die Möglichkeit, einen Antrag auch online zu stellen unter https://www.jobcenter-oldenburg.de/jobcenter-digital/ ».
Für Beratung ist das Jobcenter unter 0441 219700 oder per E-Mail unter Jobcenter-Oldenburg@jobcenter-ge.de » erreichbar.

Siehe auch  Die große Freiheit gestalten – Vorbereitung auf den Ruhestand

Welche Hilfen können Rentnerinnen und Rentner erhalten?

Rentnerinnen und Rentner sowie erwerbsunfähige Personen können finanzielle Hilfen bekommen. Das können einmalige Zahlungen, zum Beispiel bei Nachzahlungsforderungen, oder auch laufende Zahlungen, beispielsweise bei deutlich höheren Abschlagszahlungen, sein. Dabei werden die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung berücksichtigt, damit die Wohnung gesichert werden kann. Einkommen und im gewissen Umfang Vermögen ist einzusetzen. Auch hier gibt es Freibeträge: Auf Girokonten und Sparbüchern liegt die Grenze für Einzelpersonen bei 10.000 Euro.
Die Lebenssituation ist bei jedem Haushalt sehr unterschiedlich, daher wird eine Beratung empfohlen bei der Stadt Oldenburg, Amt für Teilhabe und Soziales, Pferdemarkt 14, Telefon
0441 235-2305, E-Mail soziales.existenzsicherung[at]stadt-oldenburg.de »

Was bringt das „Wohngeld-Plus“ ab dem 1. Januar 2023?

Die Bundesregierung hat mit dem Entlastungspaket auch das „Wohngeld-Plus“-Gesetz zum 1. Januar 2023 beschlossen. Das „Wohngeld-Plus“-Gesetz sieht erheblich verbesserte Leistungen vor. Dadurch können mehr Personen diese Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören insbesondere Erwerbstätige, Selbständige, Rentnerinnen und Rentner, die bislang keine Leistungen vom Jobcenter oder Amt für Teilhabe und Soziales bezogen haben.
Die neuen Leistungen enthalten neue Komponenten bei den Unterkunftskosten. Es werden neben der Kaltmiete und den kalten Nebenkosten nunmehr auch Heizkosten (pauschaliert) berücksichtigt. Des Weiteren gibt es eine sogenannte Klimakomponente, die bei allen Haushalten in pauschaler Höhe berücksichtigt wird.
„Wir bereiten uns personell darauf vor, die vermehrten Anfragen im Sinne der Kundinnen und Kunden möglichst schnell abarbeiten zu können“, kündigt Detlef Lutter, Leiter des Fachdienstes Soziale Hilfen, an.
Ein Antrag auf „Wohngeld-Plus“ kann auch schon jetzt gestellt werden. Für Beratungen ist das  Amt für Teilhabe und Soziales, Pferdemarkt 14, unter Telefon 0441 235-2305 oder per E-Mail an wohngeld[at]stadt-oldenburg.de » erreichbar.

Hier ein Überblick über die bereits beschlossenen und/oder zum Teil schon ausgezahlten Entlastungspakete:

Gas- und Strompreisbremse: Wie funktioniert das?

Im März 2023 will die Bundesregierung Gaskundinnen und Gaskunden mit einer Preisbremse entlasten. Für den Übergang sollen Verbraucherinnen und Verbraucher als „Soforthilfe“ von ihren Abschlagszahlungen für den Monat Dezember freigestellt werden. Die Hilfen für Stromkundinnen und Stromkunden sollen dem Bundeswirtschaftsministerium zufolge spätestens im Januar starten. Im Gespräch ist, als Basis den Jahresverbrauch der Vergangenheit heranzuziehen.

Siehe auch  Oldenburger Baustellen-Update 17.04.2023

Heizkostenzuschuss: Wer bekommt ihn?

Der Heizkostenzuschuss entlastet vor allem Menschen, die Wohngeld oder BAföG beziehen, von den steigenden Energiekosten. Es wurden bislang zwei Heizkostenzuschüsse beschlossen:
Studierende mit BAföG, Azubis mit Ausbildungshilfe beziehungsweise Ausbildungsgeld und Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss erhalten zwei einmalige Heizkostenzuschüsse in Höhe von 230 Euro und 345 Euro.
Wohngeldempfängerinnen und -empfänger bekommen ebenfalls zwei einmalige Zuschüsse in Höhe von
•    270 Euro pro Person oder 350 Euro für zwei wohngeldberechtigte Personen in einem Haushalt plus 70 Euro für jedes weitere Familienmitglied;
•    415 Euro pro Person oder 540 Euro für zwei wohngeldberechtigte Personen in einem Haushalt plus 100 Euro für jedes weitere Familienmitglied.
Die Auszahlung erfolgt durch das zuständige Amt, der erste Zuschuss ist bereits ausgezahlt worden. Es muss kein gesonderter Antrag gestellt werden.

Energiekostenpauschale: Wer hat Anspruch?

Im September haben einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige (dazu gehören neben Angestellten auch Azubis, Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten, Minijobberinnen und Minijobber, bezahlte Praktikantinnen und Praktikanten, Absolventinnen und Absolventen von Freiwilligendiensten sowie Mütter und Väter in Elternzeit) eine Energiekostenpauschale von 300 Euro erhalten. Sie wurde zusammen mit dem Lohn ausgezahlt. Selbstständige und Freiberufliche setzen die Pauschale bei der nächsten Steuererklärung ab.
Rentnerinnen und Rentner sollen bis Mitte Dezember eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro von der Rentenversicherung erhalten. Die Auszahlung erfolgt automatisch, Anträge sind nicht nötig.
Nach dem Heizkostenzuschuss für BAföG-Empfängerinnen und -empfänger sollen nun alle Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler auch eine Energiekostenpauschale als Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten. Die Auszahlung soll laut Bundesregierung „schnell und unbürokratisch“ erfolgen, wie und wann genau ist aber noch unklar. Berichten zufolge ist die Auszahlung frühestens für Januar 2023 vorgesehen.

Was ändert sich beim Kindergeld?

Das Kindergeld wird zum 1. Januar für das erste, zweite und dritte Kind um 18 Euro angehoben. Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag (umgangssprachlich: Kindergeldzuschlag) erhalten. Der Kinderzuschlag wird zum 1. Januar 2023 nochmals erhöht und auf 250 Euro im Monat angehoben.

Siehe auch  Abschlussfeier der Bildungs- und Sozialwissenschaften an der Universität Oldenburg

Was ist das neue Bürgergeld?

Die Empfängerinnen und Empfänger des neuen Bürgergelds sollen ab dem Jahreswechsel rund 500 Euro im Monat bekommen. Der Betrag soll damit deutlich über dem aktuellen Hartz-IV-Regelsatz von 449 Euro für Alleinstehende ohne Kinder liegen; die Bundesregierung will Hartz IV vom 1. Januar 2023 an durch das neue Bürgergeld ablösen.

Wo kann ich mich beraten lassen?

In Oldenburg gibt es ein dichtes Netz an Beratungsstellen, deren Angebote von der Schuldnerberatung über Energiespartipps bis zur Sozialberatung reichen. Hier eine Übersicht:

Beratungsstellen in Oldenburg

Schuldner- und Insolvenzberatung Paritätischer Wohlfahrtsverband
Ziegelhofstraße 125-127, 26121 Oldenburg, Telefon 0441 77900-21
E-Mailschuldnerberatung-oldenburg[at]paritaetischer.de »

Allgemeine Sozialberatung der Diakonie
Bremer Straße 28, 26135 Oldenburg, Telefon 0441 970930
E-Mail dw-ol-stadt[at]diakonie-ol.de »

Caritas Stromspar-Check
Bloherfelder Straße 175, 26129 Oldenburg, Telefon 0441 36173440
E-Mail stromsparcheck[at]caritas-wesermarsch.de »

Soziale Schuldnerberatung Caritasverband Oldenburg-Ammerland
Peterstraße 22-26, 26121 Oldenburg, Tel. 0441 925450
E-Mail verband[at]caritas-ol.de »

AWO Migrationsberatung
Wallstraße 11, 26122 Oldenburg, Tel. 0441 95722415
E-Mail info[at]migrationsberatung-oldenburg.de »

DRK Migrationsberatung
Moslestraße 3 (6. OG), 26122 Oldenburg, Tel. 0441 950395-44
E-Mail info[at]migrationsberatung-oldenburg.drk.de »

Auch in den Stadtteilen gibt es Unterstützung:

Gemeinwesenarbeit Treffpunkt Bloherfelde/Eversten
Bloherfelder Straße 173, 26129 Oldenburg, Telefon 0441 5601165
E-Mailkennedyviertel@stadt-oldenburg.de »

Gemeinwesenarbeit Stadtteiltreff Kreyenbrück
Alter Postweg 1, 26133 Oldenburg, Telefon 0441 2353292
E-Mail gwa-kreyenbrueck[at]stadt-oldenburg.de »

Gemeinwesenarbeit Stadtteiltreff Dietrichsfeld
Alexanderstraße 331, 26127 Oldenburg, Telefon 0441 5707892
E-Mail gwa-dietrichsfeld[at]stadt-oldenburg.de »

Kulturzentrum Rennplatz
Kurlandallee 4, 26125 Oldenburg, Telefon 0441 381424
E-Mail kulturzentrum-rennplatz[at]stadt-oldenburg.de »

Quelle Pressemeldung von  Stadt Oldenburg