Deutsche Umwelthilfe reicht mit Kindern und jungen Erwachsenen Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen aktuelles Bundes-Klimaschutzgesetz ein

Deutsche Umwelthilfe reicht mit Kindern und jungen Erwachsenen Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen aktuelles Bundes-Klimaschutzgesetz ein

Deutsche Umwelthilfe reicht mit Kindern und jungen Erwachsenen Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen aktuelles Bundes-Klimaschutzgesetz ein

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt erneut neun Kinder und junge Erwachsene in ihrem juristischen Kampf für mehr Klimaschutz gegen die Bundesregierung. Wie bei der erfolgreichen ersten Verfassungsbeschwerde mit Unterstützung der DUH – die neben den anderen beiden Beschwerden zur wegweisenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Frühjahr 2021 geführt hat – fordern die Kinder und jungen Erwachsenen ein novelliertes Klimaschutzgesetz, das die verbindlichen Ziele des Pariser Klimaschutzabkommen einhält. Die im aktuell geltenden, von der letzten Bundesregierung novellierten Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegten Ziele sind davon noch immer weit entfernt.

Dazu Remo Klinger, der die Verfassungsbeschwerde juristisch betreut: „Die Bundespolitik hat die Klimaschutzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts einhellig gelobt. Man fragt sich jedoch, ob sie sie auch gelesen hat. Denn aus ihr geht hervor, dass die Klimaschutzziele am naturwissenschaftlich Notwendigen auszurichten sind. Dazu hat Deutschland das ihm zustehende Budget zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens zu beachten. Dies hat man wieder nicht getan. Die Zielsetzungen sind weiterhin zu niedrig, um auch nur ansatzweise dem Pariser Abkommen gerecht zu werden.“

Marlene, 13-jährige Beschwerdeführerin aus München: „Alleine in den letzten zwei Jahren – seit ich mit der Deutschen Umwelthilfe und anderen Jugendlichen die erfolgreiche erste Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesregierung eingereicht habe – spüren wir die Klimakrise immer deutlicher mit Hitzesommern und Flutkatastrophen. Man hat nicht für alles eine zweite Chance.“

Gustav Strunz, Beschwerdeführer aus Hamburg: „Das Bundesverfassungsgericht hat letztes Jahr mein Grundrecht auf Zukunft und Klimaschutz bestätigt. Trotzdem ist die Bundesregierung ihrer Verpflichtung aus dem Grundgesetz auch mit dem aktualisierten Klimaschutzgesetz nicht nachgekommen. Deshalb ziehe ich erneut vor Gericht.“

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die neue Bundesregierung spricht viel von „mehr Klimaschutz„, die erste große Entscheidung von Klimaschutzminister Habeck war jedoch die Verlängerung der Förderung von Klimakiller-SUV um ein weiteres Jahr und der Stopp der Förderkredite für energieeffiziente Gebäude. Sofort umsetzbar, kostenlos und mit acht Millionen Tonnen CO2-Einsparung pro Jahr wirkungsvoll, ist die Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen, Tempo 80 außerorts und Tempo 30 innerorts. Wenn sich diese Bundesregierung solchen konkreten Maßnahmen verweigert, müssen wir diese auf dem Klageweg durchsetzen.“

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Um Klimaneutralität zu erreichen, müssen auch natürliche Treibhausgassenken wie Wälder, Moore und Auen stärker geschützt werden. Deswegen müssen konkrete Ziele für die Steigerung der Kohlenstoffbindung durch Ökosysteme im Klimaschutzgesetz verankert und durch Mittel aus dem Bundeshaushalt unterfüttert werden. Insbesondere im Bereich der Landnutzung fehlen konkrete Sofortmaßnahmen wie ein sofortiges Verbot der Umwandlung von kohlenstoffspeicherndem Grünland und Feuchtgebieten in Ackerflächen. Die viel zu großen Nutztierbestände müssen auf ein klima- und naturverträgliches Maß reduziert werden. Ebenso kann die Renaturierung natürlicher oder naturnaher Ökosysteme einen bedeutenden Beitrag gegen die Klimakrise und das Artensterben leisten. Außerdem muss der Ausbau der Windenergie mit Artenschutzprogrammen gekoppelt werden, so dass Natur und Energiewende beide gewinnen.“

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Die Situation im Gebäudesektor ist alarmierend. Prognosen belegen, dass der Gebäudebereich 2021 die Klimaziele um 12 Millionen Tonnen CO2 erneut krachend verfehlt hat. Bis 2030 kumuliert sich diese Klimalücke auf mehr als 150 Millionen Tonnen CO2. Bundeswirtschaftsminister Habeck hat in der Eröffnungsbilanz angekündigt, für mehr Sanierungen im Bestand zu sorgen, über diese Ankündigung geht es aber nicht hinaus. Gleichzeitig will die neue Bauministerin 400.000 neue Wohnungen zu einem nicht-klimazielkompatiblen Standard bauen. Dazu kommt, dass etwa 50 Prozent der Gebäude der öffentlichen Hand dringend sanierungsbedürftig sind. Wir erwarten von der neuen Ampel-Regierung Vorgaben für klimazielkompatibles Bauen und Sanieren, eine Sanierungsoffensive für öffentliche Gebäude – besonders Schulen und ordnungsrechtliche Vorgaben für die Bestandssanierung.“

Hintergrund:

Das der Bundesrepublik zustehende Treibhausgasbudget zur Begrenzung der Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad wird mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits 2023 überschritten. Selbst das nationale Restbudget für eine Begrenzung auf 1,8 Grad würde bei Einhaltung aller im aktuellen Klimaschutzgesetz enthaltenen Ziele im Jahr 2030 fast erschöpft sein. Dies hätte zur Folge, dass kurz nach dem Jahr 2030 keine Treibhausgase mehr emittiert werden dürfen – das Gesetz sieht jedoch erst ab dem Jahr 2045 Treibhausgasneutralität vor. Obwohl das Bundesverfassungsgericht die Budgetberechnung als erforderliche Grundlage für die Setzung der Ziele des Klimaschutzgesetzes akzeptiert hat, hat die Bundespolitik bei der im Sommer 2021 vorgenommene Novelle des Gesetzes abermals allein politisch gesetzte Zielvorgaben in das Gesetz aufgenommen, ohne den naturwissenschaftlichen Budgetansatz zu berücksichtigen. Das Klimaschutzgesetz ist daher auch in seiner novellierten Fassung verfassungswidrig.

Ergänzend rügen die Beschwerdeführenden, dass eine grundlegende Lastenverteilung zwischen Maßnahmen des Bundes und der Länder fehlt. Auch die nähere Ausgestaltung der in den Sektoren Landnutzung und Forstwirtschaft (sogenannte Klimaschutzsenken) zu erbringenden Beiträge hat das Gesetz in verfassungswidriger Weise unterlassen.

Quelle Pressemeldung von  Deutsche Umwelthilfe