Windenergie: Potenzialstudie legt Fokus auf Nordosten der Stadt

Windenergie: Potenzialstudie legt Fokus auf Nordosten der Stadt

Oldenburg. Die Stadt Oldenburg macht einen weiteren Schritt in Richtung einer nachhaltigen Energieversorgung. Im Rahmen eines so genannten „sachlichen Teilflächennutzungsplanes“ soll eine Fläche im Nordosten des Oldenburger Stadtgebiets im Bereich Bornhorster Seen/Moorplacken für die Ausweisung als künftige Sonderbaufläche für Windenergie vorgesehen werden. Sie schließt den dort bereits bestehenden Windpark mit ein. Mit diesem Plangebiet wird die Stadt nun das Bauleitplanverfahren weiterbetreiben. „Damit kommen wir unserer energie- und klimapolitischen Verantwortung nach, um einen Beitrag zum Erreichen der bundes- und landesweiten Ziele zum Ausbau der Windenergie zu leisten. Gleichzeitig tragen wir dem Klimaschutzplan 2035 der Stadt Oldenburg Rechnung“, sagt Stadtbaurätin Christine-Petra Schacht.

Sonderbaufläche soll kommunale Ausbauziele erfüllen
Mit der Planung will die Stadt Oldenburg die gesetzlichen Vorgaben zur Einhaltung der kommunalen Teilflächenziele für die Windenergienutzung erfüllen. Nach dem Niedersächsischen Windenergieflächenbedarfsgesetz (NWindG) muss die Stadt Oldenburg bis zum 31. Dezember 2027 69 Hektar (0,66 Prozent der Stadtfläche) und bis zum 31. Dezember 2032 weitere 20 Hektar für die Windenergie ausweisen. In Summe sind dies 89 Hektar, die 0,86 Prozent der gesamten Stadtfläche ausmachen. Laut aktuellem Recht kann die Fläche des bestehenden Windparks, der vier Windenergieanlagen umfasst, nur mit circa 13 Hektar auf das kommunale Teilflächenziel angerechnet werden.

Siehe auch  Baumpflegearbeiten am Kasinoplatz

Wildwuchs verhindern
Erfüllt die Stadt die gesetzlich festgelegten Flächenziele zu den genannten Stichtagen nicht, gelten Windenergieanlagen im Außenbereich weiterhin als privilegierte Vorhaben und wären dann weder an die Ziele der Raumordnung noch an Darstellungen im Flächennutzungsplan gebunden. Daraus ergab sich für die Stadt Handlungsbedarf, so dass der Rat der Stadt Oldenburg am 19. Dezember 2022 die Aufstellung des „sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie“ beschlossen hat. „Ohne diese Planaufstellung wären Windkraftanlagen ungesteuert im Stadtgebiet zulässig. Wir wollen die weitere Entwicklung des Windenergieausbaus als Stadt aktiv steuern“, verdeutlicht Markus Löwer, Leiter des Stadtplanungsamtes.

Grundlage für die Teilflächennutzungsplanung ist eine im April dieses Jahres im Entwurf fertiggestellte Potenzialstudie, die die Stadtverwaltung erarbeitet hat. Die Studie hat im gesamten Stadtgebiet potenzielle Flächen, die als Standorte für Windenergieanlagen in Frage kommen, nach fachlich und rechtlich abgestimmten Ausschluss- und Abwägungskriterien und mit einer angenommenen Referenzanlage (Gesamthöhe 220 Meter, Rotordurchmesser 165 Meter) in einem zweistufigen Verfahren untersucht. Nach einer gesamträumlichen Potenzialflächenanalyse wurde im zweiten Schritt eine detaillierte standortbezogene Einzelfallprüfung vorgenommen.
„Dabei soll sichergestellt werden, dass die Windenergienutzung so verträglich wie möglich umgesetzt wird. Gleichzeitig sollen die Interessen der Stadtentwicklung berücksichtigt und Auswirkungen auf den empfindlichen und wertvollen Naturraum sowie die Bewohnerinnen und Bewohner nach Möglichkeit minimiert werden“, erläutert Hiltrud Péron, Leiterin des Fachdienstes Stadtentwicklung und Klimaanpassung.

Siehe auch  Für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben

Im Landschaftsschutzgebiet
Die für die Stadt Oldenburg ermittelten Potenzialflächen liegen vollständig innerhalb von Landschaftsschutzgebieten – nach einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ist die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten erlaubt. Das Niedersächsische Umweltministerium hat bei der Berechnung der Teilflächenziele für die Stadt Oldenburg Landschaftsschutzgebiete als geeignete Flächen miteinbezogen.

Windenergiefläche im Teilflächennutzungsplan
Aus den ermittelten Potenzialflächen im Bereich Bornhorster Seen/Moorplacken hat ein Planungsbüro unter Betrachtung weiterer Belange (zum Beispiel Biotopschutz sowie Brut- und Gastvögelvorkommen) die vorgeschlagene Windenergiefläche im Teilflächennutzungsplan entwickelt. Die Areale schließen den Bestandswindpark mit ein und grenzen im Nordosten an Sondergebiete für die Windenergie der Gemeinde Rastede an. Sie gelten damit als durch das Umfeld „vorgeprägt“. Hierdurch werden die Windkraftanlagen im Stadtgebiet gebündelt und Synergien, beispielsweise bei der Erschließung und Netzanbindung, möglich.

Siehe auch  Oldenburger Baustellen-Update 21.08.2023

Wie können sich Bürgerinnen und Bürger einbringen? Wie geht es weiter?
Die Planungen werden im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen am 15. Mai vorgestellt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist in der Zeit vom 2. Juni bis zum 2. Juli geplant.
Zudem findet eine Informationsveranstaltung am Donnerstag, 5. Juni, ab 18.30 Uhr in der BBS 3, Maastrichter Straße 27, statt.

Nach Abschluss der Beteiligungsphase wird die Stadt die Planungen auf Grundlage der Stellungnahmen weiter prüfen. Ziel ist es, die Flächenausweisung für die Windenergie rechtzeitig und umweltverträglich umzusetzen.

Quelle Pressemeldung von  Stadt Oldenburg