Noch keinen Studienplatz erhalten – was tun? Die Zentrale Studienberatung der Universität Bremen informiert
Wer noch keinen Studienplatz an der Universität Bremen erhalten hat, kann sich bei einer digitalen Veranstaltung am Freitag, 26. August 2022 von 10 bis 12 Uhr darüber informieren, welche Möglichkeiten es noch gibt, zum kommenden Wintersemester einen Studienplatz zu bekommen. Am Dienstag, 6. September geht es in einer weiteren Veranstaltung von 15 bis 17 Uhr vor allem darum, welche Möglichkeiten diejenigen haben, die keinen Studienplatz im Fach Psychologie bekommen haben.
In diesen Tagen schauen viele Abiturient:innen gespannt in ihr E-Mail-Postfach. Die bundesweite Koordinationsstelle für die Studienplatzvergabe „Hochschulstart“ verschickt die Benachrichtigungen für Studienplatzangebote. Bis zum 24. August wurden von „Hochschulstart“ Zulassungs- und Ablehnungsbescheide erstellt. Wichtig zu wissen: An der Universität Bremen können sich Interessierte zwischen dem 1. und dem 15.September noch auf freie Studienplätze bewerben.
Nachfrage nach Studiengängen ungleich verteilt
Die meisten Bewerbungen um einen Studienplatz an der Universität Bremen dürften erfolgreich sein, allerdings verteilt sich die Nachfrage auf die verschiedenen Studiengänge der Universität nicht gleich.
Während es in den technisch-naturwissenschaftlichen Studiengängen mit Ausnahme der Biologie aufgrund fehlender Zulassungsbeschränkungen leichter möglich ist, einen Studienplatz zu bekommen, sieht das zum Beispiel in einigen Lehramtsstudiengängen oder in Psychologie ganz anders aus: Bewerber:innen mit den besten Durchschnittsnoten beziehungsweise längsten Wartezeiten bekommen einen Studienplatz
Keinen Studiengang in Psychologie erhalten – welche Möglichkeiten gibt es?
Bei der Veranstaltung am 6. September geht es speziell um Bewerbungen für den Studiengang Psychologie, denn hier ist die Zahl der Ablehnungsbescheide besonders groß: Für Psychologie hat die Universität Bremen in diesem Jahr auf 142 Plätze knapp 2500 Bewerbungen erhalten. Bei der Suche nach Alternativen gilt es wegen der staatlichen Regulierung des Zugangs zum Therapeutenberuf einiges zu beachten. „Wer nach einem Psychologie-Studium später therapeutisch mit Kassenzulassung tätig sein möchte, muss darauf achten, dass ein Studiengang die Vorgaben des Psychotherapiegesetzes von 2020 erfüllt,“ erläutert Studienberaterin Betina da Rocha. Wie man das herausfindet und welche Alternativen es für diejenigen gibt, die nicht unbedingt den Therapeutenberuf anstreben, wird in dieser Veranstaltung genauer erklärt.
Pressemeldung von Universität Bremen