Neues Gutachten der Deutschen Umwelthilfe

Neues Gutachten der Deutschen Umwelthilfe

Neues Gutachten der Deutschen Umwelthilfe

Das in Wilhelmshaven zum Import von Flüssigerdgas (LNG) eingesetzte Verfahren der Dauerchlorierung ist nicht Stand der Technik und setzt zudem die lokale Fischerei und die Gesundheit von Mensch und Natur vor Ort aufs Spiel. Das zeigt ein im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erstelltes Gutachten des Labors für limnische, marine Forschung und vergleichende Pathologie (LimnoMar). Die heute veröffentlichte Analyse legt dar, dass der kontinuierliche Einsatz der Elektrochlorierung zudem in Konflikt mit deutscher und europäischer Gesetzgebung steht und auf EU-Ebene nicht zugelassen ist, sondern sich lediglich in Prüfung befindet. Die DUH fordert vom zuständigen Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Genehmigung für die Einleitung von Chlor zurückzunehmen und eine Nachrüstung des Terminalschiffs „Höegh Esperanza“ anzuordnen. Sollte der NLWKN untätig bleiben, wird der Umwelt- und Verbraucherschutzverband auf Grundlage des Gutachtens weitere rechtliche Schritte in die Wege leiten.

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner: „In Wilhelmshaven wird Schnelligkeit weiter über Sicherheit und Umweltschutz gestellt. Obwohl es seit über 20 Jahren nicht mehr empfohlen wird, arbeitet das LNG-Terminalschiff ‚Höegh Esperanza‘ weiter mit der umweltschädlichen Elektrochlorierung im Dauerbetrieb. Dass die Verwendung anderer, umweltverträglicherer Methoden hier nicht einmal geprüft wurde, ist ein großes Versäumnis der Genehmigungsbehörden. Stattdessen wurde die jährliche Einleitung dutzender Tonnen Chlor sogar unbefristet genehmigt. Unser Gutachten zeigt nun, dass das nicht nur unvereinbar mit geltenden Gesetzen wie der Abwasserverordnung ist, sondern auch, dass es bessere Alternativen gibt. Die zuständigen Behörden müssen die unbefristete Genehmigung des schädlichen Biozids unverzüglich rückgängig machen und den Betreiber des Terminals dazu zu verpflichten, die Säuberungsverfahren an den Stand der Technik anzupassen. Ansonsten werden wir weitere rechtliche Schritte in die Wege leiten, um den Schutz der einzigartigen Natur und der Menschen vor Ort zu gewährleisten.“

Die von der FSRU Esperanza eingesetzte Dauerchlorierung fällt unter die EU-Biozid-Verordnung und ist dort nicht explizit zugelassen, sondern befindet sich in Prüfung und kann zurzeit nur noch wegen einer Ausnahmeregelung als „Altbiozid“ verwendet werden. Entsprechend kann ein vollständiges Verbot dieser Technik schon bald beschlossen werden. Die deutsche Abwasserverordnung verbietet außerdem schon jetzt das Verfahren der Dauerchlorierung, das laut Gutachten zudem nur schwerlich mit dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bundesimmissionsschutzgesetz vereinbar ist. Lediglich eine Stoßchlorierung, bei der es zu etwa 50 Prozent weniger Biozid-Einsatz kommt, ist laut der Verordnung genehmigungsfähig.

Dazu Dr. Burkhard Watermann, Geschäftsführer von LimnoMar und Autor des Gutachtens: „Es ist unter lebensmittelrechtlichen wie ökotoxischen Aspekten mehr als fahrlässig, lediglich auf der Grundlage von Modellierungen auf ein biologisches Effektmonitoring zu verzichten. Ein biologisches Rückstands- und Effektmonitoring sollte unverzüglich im Einflussbereich der Abwässer des LNG-Terminalschiffs begonnen werden. Da eine unbefristete Genehmigung ausgesprochen wurde, sollte darüber hinaus langfristig der Einsatz weniger toxischer Biozidverfahren zum Beispiel mit Wasserstoffperoxid oder biozidfreien Verfahren wie Ultraschall verbindlich vorgeschrieben werden, um den Schaden zu begrenzen!“

Pressemeldung von  DUH