Neue Cannabis-Gesetzgebung rettet Fahrerlaubnis
Ein bedeutender juristischer Erfolg wurde im Fall eines 40-jährigen Mannes aus dem Landkreis Leer erzielt, der vor dem Oberlandesgericht Oldenburg vom Vorwurf des Fahrens unter Cannabiseinfluss freigesprochen wurde. Diese Entscheidung markiert einen der ersten Fälle, der unter einer neuen rechtlichen Regelung zum Cannabiskonsum im Straßenverkehr behandelt wurde.
Der Betroffene, der gegen einen Bußgeldbescheid des Landkreises Emsland Berufung eingelegt hatte, war ursprünglich vom Amtsgericht Papenburg zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt worden. Die Grundlage dafür bildete ein festgestellter THC-Wert von 1,3 ng/ml im Blut des Fahrers.
Die rechtliche Wende kam mit einer Gesetzesänderung, die kurz nach dem ursprünglichen Urteilsspruch in Kraft trat. Diese Änderung, eingeführt im Rahmen der Cannabis-Legalisierung, hob den Grenzwert für das Fahren unter Cannabiseinfluss von 1,0 ng/ml auf 3,5 ng/ml an. Diese Anpassung des Gesetzes, die rückwirkend zum Vorteil des Angeklagten angewendet wurde, führte zur Aufhebung des ursprünglichen Urteils durch das Oberlandesgericht.
Der Fall, der unter dem Aktenzeichen 2 ORbs 95/24 geführt wurde, stellt ein prägnantes Beispiel für die sich ändernden juristischen Rahmenbedingungen im Zuge der Cannabis-Legalisierung dar. Er verdeutlicht, wie neue Gesetzgebungen unmittelbare Auswirkungen auf laufende und zukünftige rechtliche Bewertungen haben können.
Dieser Präzedenzfall könnte weitreichende Folgen für ähnliche Fälle haben und signalisiert eine wichtige Verschiebung in der Behandlung von Cannabis-bezogenen Verkehrsdelikten in Deutschland.
Text basiert auf einer Pressemitteilung von: Oberlandesgericht Oldenburg