Bundesverfassungsgericht kippt Atomrechtsnovelle

Bundesverfassungsgericht

Bundesverfassungsgericht kippt Atomrechtsnovelle

Minister Lies: „Der gesellschaftliche Konsens zum Atomausstieg muss unangetastet bleiben!“ Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute seine Entscheidung zu einer Verfassungsbeschwerde des schwedischen Energiekonzerns Vattenfall gegen die Änderung des deutschen Atomgesetzes verkündet.

Hintergrund ist der Atomausstieg im Jahre 2011. Zu den seinerzeitigen Regelungen hat das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2016 entschieden, dass der Gesetzgeber verpflichtet ist, in das Atomrecht ergänzende Regelungen zum Ausgleich für Investitionen aufzunehmen, die durch den Atomausstieg entwertet wurden.

Nunmehr musste das Bundesverfassungsgericht zu diesen ergänzenden Regelungen feststellen, dass sie nicht in Kraft getreten sind. Es wies zudem ergänzend darauf hin, dass die nicht in Kraft getretenen Regelungen den Eigentumseingriff auch nicht angemessen kompensiert hätten.

Dem Gesetzgeber stünden weiterhin grundsätzlich drei Optionen zur Verfügung: eine Laufzeitverlängerung, Regelungen zur Übertragung von nicht mehr verstrombaren Elektrizitätsmengen an Konzerne mit überschießenden Verstromungskapazitäten und der staatliche finanzielle Ausgleich.

Umweltminister Lies spricht sich klar und eindeutig gegen eine Laufzeitverlängerung aus. „Nur das jetzt keine falsche Debatte entfacht. Die heutige Entscheidung wird kein Anlass sein, die Abschaltung der Kernkraftwerke hinauszuschieben! Der konsequente Weg in Deutschland ist richtig und der Umstieg auf die erneuerbare Energie mit Windkraft und Photovoltaik ist alternativlos.“

Quelle: Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz