Subventionsmöglichkeiten von Lastenfahrrädern

Subventionsmöglichkeiten von Lastenfahrrädern

Subventionsmöglichkeiten von Lastenfahrrädern – das Lastenfahrrad

Immer häufiger sieht man sie durch die Großstädte flitzen. Fahrräder mit mehr oder minder großer Ladefläche, die kleine oder auch größere Güter von A nach B transportieren. Streckenweise sogar zur Beförderung von Kindern genutzt, um diese beispielsweise aus der Kita abzuholen, gehört das sogenannte Lastenfahrrad mittlerweile wie selbstverständlich zum heutigen Stadtbild.

Um den Umweltschutz-Gedanken zu honorieren, der diesen auch als Cargobikes oder Transporträder bezeichneten Drahteseln zugrunde liegt und daher für den Kauf derartiger E-Lastenbikes einen Anreiz zu setzen, haben sich in diesem Kontext einige überaus interessante Subventionsmöglichkeiten etabliert. Alle notwendigen Informationen über die gängigsten Förderprogramme finden Sie im folgenden Teil.

 

Subvention bei gewerblicher Nutzung

Die offensichtlichen Vorteile von Lastenfahrrädern werden dieser Tage auch immer häufiger von Gewerbetreibenden genutzt. So ist beispielsweise der Pizzaservice darauf angewiesen, schnell und ohne Umwege zum Ziel zu gelangen – der hungrige Kunde erwartet schließlich eine warme Pizza. Auch die kleinsten PKW, die noch immer häufig in diesem Zusammenhang benutzt werden, sind jedoch ebenso vom Berufsverkehr und dem damit verbundenen Stau betroffen, wie der große SUV.

Mit einem Lastenfahrrad können derartige Verzögerungen relativ mühelos umfahren werden. Dieser immense Vorteil in der Mobilität im Vergleich mit einem Auto geht mit einem weiteren Vorzug einher. So wird durch die Nutzung von Cargobikes der Verkehr und damit auch die Umwelt entlastet.

Ein so umfangreicher Beitrag zum Nachhaltigkeitsgedanken muss belohnt werden, findet auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und honoriert im Rahmen der Klimaschutzinitiative einen Kauf mit einer Subvention von bis zu 30 % und maximal 2500 € bei einem Kauf eines E-Cargobikes.

Für diese großzügige Förderung sind allerdings bestimmte Kriterien zu erfüllen. Wer beispielsweise denkt, er könne sich eine derartige Prämie sichern, um die Kids mit einem neuen Cargobike in die Kita zu fahren, sollte sich von diesem Gedanken schnell verabschieden, da dieses Förderprogramm auf Gewerbetreibende abzielt, die mit einem solchen Lastenfahrrad ihren Lebensunterhalt verdienen. Auch hier gibt es allerdings noch ein paar Einschränkungen.

Lastenfahrräder, die auf die Personenbeförderung im Stile einer Rikscha ausgelegt sind, oder deren Laderaum als Verkaufsfläche für Speisen und Getränke dient, sind von dieser Subvention ausgeschlossen. Ein weiteres Kriterium betrifft bauliche Elemente des Cargobikes. So gilt diese Art der Förderung prinzipiell nur für Modelle mit Elektromotor oder elektrisch unterstützte Anhänger. Darüber hinaus muss das betreffende Transportfahrrad eine Zuladungskapazität von wenigstens 150 kg aufweisen. Das Ladevolumen muss zudem mindestens 1 Kubikmeter betragen. Mit diesen Kriterien zielt die Förderung auf gewerbetreibende Nutzer ab, beispielsweise in der Logistik.

 

Antragstellung des Lastenfahrrads

Wenn Sie diese Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Anspruch nehmen möchten, werden Sie sich womöglich fragen, wie Sie letztlich überhaupt an diese Zuschüsse gelangen können. Daher finden Sie an dieser Stelle eine kurze Erläuterung des Werdegangs.

 

Die Förderfähigkeit wird geprüft

Um die eigene Förderfähigkeit prüfen zu lassen, ist es oftmals notwendig, ein Produktdatenblatt auf dem Antragsportal als PDF-Dokument hochzuladen. Der eigentliche Antrag wird hier also noch um den Nachweis erweitert, dass das zu bezuschussende Cargobike die Kriterien von 150 kg Zuladung und einem Ladevolumen von mindestens 1 Kubikmeter erfüllt.

 

Festsetzung der Förderhöhe

Wenn alle erforderlichen Unterlagen eingereicht worden sind, geht es darum, über die Höhe der Förderung zu entscheiden. Maximal werden hier 30 % der Ausgaben mit einem Deckelbetrag von 2500 € genehmigt.

 

Nachweis zur Verwendung

Auf elektronischem müssen Sie nun das sogenannte Verwendungsnachweisformular ausfüllen, welches neben den Bankdaten zur Überweisung auch eventuelle Verwendung anderer öffentlicher Förderungen abfragt. Außerdem müssen nun die tatsächlichen Kosten aufgeführt und nachgewiesen werden. Wenn die Prüfung abgeschlossen ist, erfolgt im letzten Schritt im Idealfall die Überweisung des entsprechenden Betrages.

 

Heidelberg geht mit gutem Beispiel voran

Die Stadt Heidelberg nimmt im Zusammenhang mit diversen Subventionsprogrammen für Cargobikes eine Pionier-Rolle ein. Schließlich werden Bemühungen zum Umweltschutz in diesem Bereich schon seit Jahren entsprechend gefördert. Sollten Sie also in Heidelberg leben und sich mit dem Gedanken einer Anschaffung eines solchen Lastenfahrrads tragen, hilft Ihnen die Stadt ein wenig bei der Entscheidungsfindung, indem der Erwerb dieser Fahrräder mit unterschiedlichen Beträgen bezuschusst wird.

Im Gegensatz zur vorgenannten Subventions-Variante ist dieses Förderprogramm nicht allein den elektrischen Modellen vorbehalten. Auch der Kauf Muskel-betriebener Räder wird mit einem stattlichen Betrag honoriert. Die Zuschüsse sind allerdings an ein paar Bedingungen geknüpft. Im Falle der elektrischen Variante muss eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h gegeben sein. Zusätzlich muss die Zuladung mindestens 40 kg betragen. Sind diese Bedingungen erfüllt UND wird der Strom dafür CO2-neutral aus erneuerbaren Energien gewonnen, werden von der Stadt bis zu 500 € zur Verfügung gestellt. Zudem muss dafür ein im Heidelberger Stadtkreis zugelassener PKW abgemeldet oder stillgelegt werden. Außerdem gilt eine Mindestnutzungsdauer des Lastenrads von einem Jahr.

 

Unterschiede in den Förderungen eines Lastenfahrrad s

Mittlerweile bieten viele Bundesländer unterschiedliche Förderungen für die Anschaffung eines Lastenfahrrad s an. Das betrifft die Höhe ebenso wie die Voraussetzungen. Wenn Sie eine solche Förderung als Privatperson in Anspruch nehmen möchten, haben Sie beispielsweise in Berlin, Hamburg und Hessen gute Karten. Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und das Saarland stellen derartige Programme indes nicht für private Zwecke zur Verfügung. Hier werden in diesem Kontext lediglich Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Körperschaften des privaten Rechts, Kommunen, Landkreise und Betriebe in mehrheitlich kommunaler Trägerschaft bezuschusst.

Wie Sie im vorangegangen Abschnitt bereits lesen konnten, werden Transportfahrräder auch von der Stadt Heidelberg gefördert. Zwar war die Stadt am Neckar Vorreiter auf diesem Gebiet, hat mittlerweile aber jede Menge Nachahmer gefunden. Viele Städte vergeben inzwischen Fördergelder für derartige Zwecke. Auch hier allerdings unterscheiden sich die Parameter streckenweise erheblich. Auf jede Stadt im Einzelnen einzugehen, würde allerdings den Rahmen dieses Artikels sprengen, weshalb es sich empfiehlt, in einem solchen Fall bei der zuständigen Behörde nachzufragen.

 

Fazit

Die Entlastung der öffentlichen Straßen und damit auch der Umwelt lassen sich Bund und Länder einiges kosten. Auch wenn in diesem Kontext viele Städte und Gemeinden ihr eigenes Süppchen kochen, so gibt es doch einen gemeinsamen Nenner. Nämlich die Belohnung des Nachhaltigkeits- bzw. Umweltschutzgedanken. Programme dieser Art machen eine Anschaffung eines Lastenfahrrads, Cargobikes oder Transportfahrrads zu einer lohnenswerten Investition und neben dem schnöden Mammon als alleinige Antriebsfeder hält die Nutzung eines solchen Fahrrads obendrein auch noch fit und beschert überdies das gute Gefühl, aktiv etwas zum Schutz der Umwelt beigetragen zu haben.