
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) schreibt: „ Auch wenn Sie zu Rentenbeginn noch keine Steuern zahlen, kann sich dies im Laufe des weiteren Rentenbezugs ändern“. Dieser Hinweis ist durchaus als „Warnung“ zu verstehen. Denn: Wenn seit Juli 2025 die Rente um 3,74 Prozent steigt, rutschen manche in die Steuerpflicht, da sie mit der neuen Rentenhöhe und eventuellen Einnahmen aus anderen Quellen die Freigrenze überschreiten. Die DRV informiert jährlich, wie hoch die neue Rente ist. „Sie schreibt aber nicht, ob Steuern zu zahlen sind. Und auch das Finanzamt fordert nicht zur Einkommenssteuer auf, wenn der Grundfreibetrag überschritten wird“, sagt Julia Lax aus dem Braker SoVD-Beratungsbüro. „Ältere, die mit Steuer oder Rente Probleme haben, brauchen mehr Hilfe von Seiten des Amtes.“
Sie warnt: „Betroffene müssen selbst aktiv werden. Sie sollten jährlich prüfen, ob das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt und eine Steuererklärung fällig wird. Denn, wenn die Steuererklärung ausbleibt, kann das als Steuerverkürzung gewertet werden. Auch können Besteuerungsgrundlagen geschätzt oder bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe Verspätungszuschläge fällig werden.“ Sie weist aber darauf hin, dass der SoVD grundsätzlich nicht zum Thema Steuern berät.
In diesem Jahr sind 83,5 Prozent der Brutto-Rente von Neurentenbeziehenden steuerpflichtig, ein halbes Prozent mehr als im Vorjahr. D. h: 2025 sind 16,5 Prozent der ersten Bruttojahresrente steuerfrei. Dieser Prozentsatz (Rentenfreibetrag) wird nach dem Renteneintritt festgelegt und ist dann lebenslang fix. Der „Rentenfreibetrag“ hat nicht zu tun mit dem „Grundfreibetrag“, der die Einkommenssteuer mitbestimmt. Der Grundfreibetrag (Einzelperson) liegt 2025 bei 12.096 Euro (bisher 11.784 Euro), für Verheiratete bei 24.192 Euro. Zudem gibt es die Werbungskostenpauschale von 102 Euro für Menschen mit Altersgeld. Absetzbar sind z. B. Kosten für Rentenberatung oder Kontoführung. Seit dem Steuerjahr 2021 erhalten Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 ohne weitere Bedingungen einen Steuerfreibetrag. So bleiben zwischen 384 Euro (GdB 20) und 7.400 Euro (GdB 100) pro Jahr steuerfrei.
Beispiel: Ab Renten-Start 2025 gibt es 1.000 Euro im Monat, 12.000 Euro im Jahr. Jetzt kommt der 2025er-Rentenfreibetrag von 16,5 Prozent ins Spiel. Steuerfrei sind 1.980 Euro, steuerpflichtig 10.020 Euro – und die liegen unter dem 2025er Grundfreibetrag: Keine Einkommenssteuerklärung!
Pressemitteilung von: SoVD Wesermarsch