
Oldenburg. Von der Bodenauffüllung im Bereich der ehemaligen Schießanlage auf dem Gelände des früheren Fliegerhorstes geht keine Gefährdung für Mensch und Umwelt aus. Das ist das Ergebnis von Grundwasseruntersuchungen, die die Untere Bodenschutzbehörde der Stadt Oldenburg aufgrund staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen wegen des Verdachts des unerlaubten Umgangs mit Abfällen veranlasst hat. Dafür waren im April dieses Jahres Grundwassermessstellen auf dem Areal des Schießstandes errichtet worden. Die am Dienstag, 13. Mai, vom Labor übermittelten ersten Analyseergebnisse der Messstellen zeigen für das Grundwasser keine Auffälligkeiten bei sämtlichen nach dem Bodenschutzrecht relevanten Schadstoffparametern. Prüfwerte werden weit unterschritten. „Das Grundwasser ist sauber. Es gibt keinen Anlass zur Sorge“, betont Oberbürgermeister Jürgen Krogmann.
Stadt beantragt Akteneinsicht
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat an diesem Mittwoch in einer Pressemitteilung über den aktuellen Stand des Ermittlungsverfahrens informiert. Demnach seien in den Bodenproben, die am 27. Februar auf dem Gelände entnommen wurden, teilweise erhöhte Analysewerte bei einzelnen Stoffen gefunden worden. Aktuell liegen der Stadt Oldenburg weder Einzelheiten aus diesen Untersuchungen noch ein Gutachten vor, so dass hierzu keine ausführliche Bewertung möglich ist. Die Stadt hat bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht in die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen beantragt.
Bodenauffüllung liegt ein Sanierungskonzept zugrunde
Die Ergebnisse der im Auftrag der Staatsanwaltschaft entnommenen Bodenproben sind für die Stadtverwaltung nach erster Einschätzung nicht unerwartet. Denn im Bereich des ehemaligen Schießstandes wurden nach einem vor einigen Jahren aufgestellten Sanierungskonzept in Absprache mit der Unteren Bodenschutzbehörde Materialien aus den Kampfmittelfreimessungen wie Baumstümpfe und abgetrenntes Wurzelwerk, Materialien der Mittel- und Grobfraktion aus der Bodensiebung sowie der Siebüberlauf aus der Bodenaufbereitung abgelagert, da für diese Stoffe trotz Überprüfung auf Kampfmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte, dass sie noch Munitionsreste enthalten. Zudem wurde aus gesiebten, kampfmittelfreien Bodenmassen eine Rekultivierungsschicht angelegt. Das Bundesbodenschutzgesetz sieht diese Vor-Ort-Verwertung bei Altlasten-Sanierungen vor. Es handelte sich also um eine planmäßige Verwendung von Materialien, die als Bodenauffüllung zur Absicherung dieser rund 8.000 Quadratmeter großen Teilfläche, in der ohnehin Munitionsreste vermutet werden, dienen. Das eingezäunte Grundstück ist nicht für die Öffentlichkeit zugänglich.
Keine Hinweise auf Abweichungen
Hinweise darauf, dass anderweitig belastetes Material an anderer Stelle ausgehoben und im Bereich des ehemaligen Schießstandes wieder eingebaut worden wäre, liegen der Stadt nicht vor und haben sich aus Sicht der Stadtverwaltung nach detaillierter Auswertung von Abrechnungsunterlagen und darauf aufbauender Massenbetrachtungen nicht ergeben. Auch volumetrische Vermessungen der Auffüllungen konnten keine Anhaltspunkte für Abweichungen liefern.
Wer beschuldigt ist
Beschuldigte in dem von der Staatsanwaltschaft betriebenen Ermittlungsverfahren sind der Geschäftsführer einer Entsorgungsfirma, ein dort ehemals beschäftigter Baggerfahrer (der auf der Baustelle Fliegerhorst als Bauleiter gemeldet war) sowie ein (mittlerweile ehemaliger) städtischer Mitarbeiter aus dem Projekt Fliegerhorst. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen gehen dem Vorwurf nach, ob mit Flugbenzin verunreinigter Bodenaushub sowie asbesthaltiger und mit polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) belasteter Asphaltaufbruch im Bereich des ehemaligen Schießstandes vergraben wurden. Der Verdacht der Staatsanwaltschaft beruht auf der Aussage eines Beteiligten im Verfahren zum Korruptionsverdacht gegen den ehemaligen städtischen Mitarbeiter, den die Stadt im November 2023 selber zur Anzeige gebracht hatte.
Grundwasseruntersuchungen werden fortgesetzt
Das Grundwassermonitoring im Bereich des ehemaligen Schießstandes wird die Stadt Oldenburg regelmäßig fortsetzen.
Quelle Pressemeldung von Stadt Oldenburg