Erhöhte Waldbrandgefahr wegen Trockenheit
Oldenburg. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit besteht zurzeit eine erhöhte Waldbrandgefahr. Die Stadtverwaltung weist aus diesem Grund darauf hin, dass es gemäß § 35 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) verboten ist, in Wald, Moor und Heide in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober Feuer anzuzünden und zu rauchen. In Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten gelten darüber hinaus gegebenenfalls weitergehende Verbotsregelungen, die unabhängig von dieser allgemeinen Regelung vorrangig gelten und einzuhalten sind.
Quelle Pressemeldung von Stadt Oldenburg