Verfahren gegen Beschäftigte aus den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst – Abtrennung eines Angeklagten wegen Verhandlungsunfähigkeit
Das Verfahren gegen den bisher mitangeklagten Stationsleiter Pflege der Intensivstation der chirurgischen Abteilung des Klinikums Delmenhorst wurde von der Schwurgerichtskammer abgetrennt. Dieser ist aufgrund einer schweren Erkrankung, die dem Gericht erst am 24.01.2022 mitgeteilt wurde, für die nächsten drei bis sechs Monate nicht verhandlungsfähig.
Die Schwurgerichtskammer hatte vor der Abtrennung zu den Fragen des Gesundheitszustandes und der Verhandlungsfähigkeit des gesondert Verfolgten ein medizinisches Gutachten eingeholt, welches zu dem Ergebnis kam, dass dieser aufgrund einer schweren Erkrankung längerfristig verhandlungsunfähig ist.
Wann das Verfahren gegen ihn fortgesetzt werden kann, ist derzeit nicht absehbar. Daher hat die Schwurgerichtskammer das Verfahren gegen ihn vorläufig nach § 205 StPO wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt. Sofern der nunmehr gesondert Verfolgte wieder verhandlungsfähig sein sollte, wird das Verfahren gesondert gegen ihn fortgesetzt werden.
Dem gesondert Verfolgten werden mit der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Oldenburg vier Tötungsdelikte durch Unterlassen (davon zwei Versuchstaten) im Klinikum Delmenhorst zu Last gelegt, die sich im Mai und Juni 2005 während der dortigen Beschäftigung des ehemaligen Krankenpflegers Niels Högel ereignet haben sollen.
Durch die Abtrennung ändert sich die Anzahl folgender Verfahrensbeteiligten:
Insgesamt wird das Verfahren nun gegen 7 Angeklagte, (davon vier Beschäftigte aus dem Klinikum Oldenburg und drei aus dem Klinikum Delmenhorst) geführt, die sich insgesamt durch 18 Verteidigerinnen und Verteidiger vertreten lassen.
Quelle Pressemeldung von Landgericht Oldenburg