Deutsche Umwelthilfe reicht Klimaklage gegen Niedersachsen ein

Deutsche Umwelthilfe reicht Klimaklage gegen Niedersachsen ein

Deutsche Umwelthilfe reicht Klimaklage gegen Niedersachsen ein

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verklagt das Land Niedersachsen aufgrund seiner unzureichenden Klimaschutzstrategie. Mit der aktuellen ambitionslosen Klima-Broschüre scheint die Einhaltung der Klimaziele aus dem Landes-Klimaschutzgesetz ausgeschlossen. Daher muss das Land ein verbindliches Umsetzungsprogramm aufstellen, das zusätzliche Landesmaßnahmen enthält, um eine Minderung der Gesamtemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent (bezogen auf die Gesamtemissionen im Vergleichsjahr 1990) sicherzustellen. In der aktuellen Klimaschutzstrategie wurden Ziele und Maßnahmen zusammenhangslos aufgelistet. Niedersachsen versucht damit die Verantwortung für den Klimaschutz an Bund und EU weiterzugeben. Mit der Klage vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht will die DUH erreichen, dass die Landesregierung die Klimaschutzstrategie gesetzeskonform nachbessert.

Remo Klinger, der die DUH im Verfahren als Anwalt vertritt: „Die niedersächsische Klimaschutzstrategie ähnelt eher einer bunten Broschüre zum Klimaschutz als einem verbindlichen Umsetzungsprogramm. Niedersachsen ist dazu verpflichtet, die Klimaziele, die man sich selbst gesetzt hat, einzuhalten. Dazu muss das Bundesland klare Maßnahmen definieren und deren Umsetzung planen.“

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Niedersachsen verweigert sich kurz- wie mittelfristig wirksamer Maßnahmen. Eine energetische Sanierungsoffensive für öffentliche Gebäude, beginnend mit Schulen und Kindergärten fehlt genauso wie die kurzfristige Nutzung aller öffentlicher Dachflächen für Photovoltaikanlagen. Die Landesregierung hat sich vorgenommen, bis 2040 den Energiebedarf durch erneuerbare Energien zu decken, ohne die dafür notwendigen Schritte und Maßnahmen verbindlich zu machen. Stattdessen plant die Landesregierung aktuell mit mehreren hundert Millionen Euro neue Anlagen für fossiles Flüssigerdgas. Das passt nicht zusammen.“

Quelle Pressemeldung von  DUH