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Bremen

Freie Fahrt zum Einheitswochenende: Im gesamten VBN-Land kostenlos mit Bus und Bahn unterwegs

HWN Redakteur
aktualisiert: 9. September 2026 12:43
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Zum Tag der Deutschen Einheit wird die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln im gesamten Gebiet des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen kostenlos. Vom 2. bis 4. Oktober 2026 können Regionalzüge, Busse und Straßenbahnen ohne Ticket genutzt werden. Das Angebot eignet sich nicht nur für einen Besuch des großen Bürgerfestes in Bremen, sondern auch für eine kostenlose Fahrt zum Oldenburger Kramermarkt.

Kostenlose Fahrten beginnen am Freitagnachmittag

Die Freifahrt startet am Freitag, 2. Oktober 2026, um 14 Uhr. Sie endet in der Nacht von Sonntag auf Montag, 5. Oktober, um 3 Uhr. Während dieses Zeitraums wird für Fahrten innerhalb des VBN-Landes kein Fahrschein benötigt.

Die Regelung gilt grundsätzlich auf allen Strecken und in allen Verkehrsmitteln, die normalerweise mit einem VBN-Ticket genutzt werden können. Eingeschlossen sind damit Regionalzüge, Regionalbusse, Stadtbusse und Straßenbahnen. Auch im gesamten Bremer Stadtgebiet kann das Angebot genutzt werden.

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Bürgerfest lockt nach Bremen

Anlass für die kostenlose Nutzung des Nahverkehrs sind die zentralen Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit. Vom 2. bis 4. Oktober richtet Bremen ein großes Bürgerfest aus. In mehreren Bereichen der Innenstadt werden Veranstaltungen, Bühnen und Festmeilen geboten.

Da mit sehr vielen Gästen gerechnet wird und der Autoverkehr in der Bremer Innenstadt teilweise eingeschränkt sein dürfte, empfiehlt sich die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Vom Bremer Hauptbahnhof lassen sich viele Bereiche des Bürgerfestes zu Fuß erreichen. Innerhalb der Stadt sollen zusätzliche Busse und Straßenbahnen eingesetzt werden.

Auch kostenlose Fahrt zum Oldenburger Kramermarkt möglich

Die Freifahrt ist nicht auf Fahrten zum Bürgerfest beschränkt. Innerhalb des VBN-Landes können die öffentlichen Verkehrsmittel während des Aktionszeitraums auch für andere Ziele kostenlos genutzt werden.

Damit bietet sich das Einheitswochenende ebenfalls für einen Besuch des Oldenburger Kramermarktes an. Besucher aus Bremen, Bremerhaven, Delmenhorst und weiteren Orten im Verbundgebiet können ohne Ticket nach Oldenburg fahren. Vor der Abfahrt sollte dennoch die aktuelle Verbindung geprüft werden, da es aufgrund der Veranstaltungen zu Fahrplanänderungen oder besonders stark ausgelasteten Fahrzeugen kommen kann.

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Bereits gekaufte Tickets werden nicht erstattet

Während der Freifahrt ist kein Ticket erforderlich. Die Fahrkartenautomaten bleiben jedoch weiterhin in Betrieb. Deshalb sollte darauf geachtet werden, nicht versehentlich einen Fahrschein zu kaufen.

Bereits vor Beginn der Aktion oder während des kostenlosen Zeitraums gekaufte Tickets werden nachträglich nicht erstattet. Das gilt auch dann, wenn der Fahrschein für eine Fahrt innerhalb des Aktionszeitraums vorgesehen war.

Fahrräder dürfen teilweise nicht mitgenommen werden

Für die Fahrradmitnahme gelten am Einheitswochenende besondere Einschränkungen. In Zügen, die in Bremen halten, dürfen während des Bürgerfestes keine Fahrräder mitgenommen werden. Das Verbot betrifft unter anderem die Linien RE1, RE4, RE8, RE9, RS1, RS2, RS3, RS30, RB37, RB41 und RB58.

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Auch in den Bussen und Straßenbahnen der BSAG ist die Fahrradmitnahme während der Veranstaltung nicht gestattet. Auf diese Weise soll der begrenzte Platz in den Fahrzeugen möglichst vielen Fahrgästen zur Verfügung stehen. Leichtes Gepäck erleichtert zusätzlich die Fahrt an dem voraussichtlich stark besuchten Wochenende.

Verbindung vor der Abfahrt prüfen

Trotz der kostenlosen Nutzung empfiehlt sich vor Reisebeginn ein Blick in die aktuelle Fahrplanauskunft. Rund um das Bürgerfest können Linien umgeleitet, Haltestellen verlegt oder zusätzliche Verbindungen eingerichtet werden.

Wer am Einheitswochenende unterwegs sein möchte, erhält damit eine besonders günstige Gelegenheit: Vom Freitagnachmittag bis in die Nacht zum Montag kann das gesamte VBN-Land ohne Ticket mit Regionalzug, Bus und Straßenbahn erkundet werden.

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