Ein Großaufgebot des Zolls ist am Dienstagmorgen gegen mutmaßlichen Sozialversicherungsbetrug im Wach- und Sicherheitsgewerbe vorgegangen. Rund 150 Einsatzkräfte durchsuchten mehrere Wohn- und Geschäftsobjekte in Oldenburg, Delmenhorst und verschiedenen Landkreisen der Region.
Zwölf Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt
An dem Einsatz waren Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter Oldenburg, Bremen und Osnabrück beteiligt. Unter der Leitung des Hauptzollamts Oldenburg wurden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg insgesamt zwölf Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt.
Die Maßnahmen fanden in den Städten Oldenburg und Delmenhorst sowie in den Landkreisen Ammerland, Cloppenburg, Diepholz, Oldenburg und Vechta statt.
Das Ermittlungsverfahren richtet sich gegen fünf Personen aus der Sicherheitsbranche. Die Beschuldigten sind zwischen 25 und 42 Jahre alt. Gegen sie besteht der Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt im besonders schweren Fall beziehungsweise der Beihilfe dazu.
Ermittler vermuten systematischen Kettenbetrug
Nach bisherigen Erkenntnissen sollen die Beschuldigten mehrere Unternehmen genutzt haben, um Sozialversicherungsbeiträge zu hinterziehen. Dabei sollen sie ein systematisch aufgebautes Netzwerk aus Subunternehmen betrieben haben.
Diese Firmen sollen Scheinrechnungen ausgestellt haben, denen keine tatsächlich erbrachten Leistungen oder nachvollziehbaren Arbeitsnachweise gegenüberstanden. Auf diese Weise sollen Gelder für die illegale Bezahlung von Arbeitnehmern bereitgestellt worden sein. Fällige Sozialversicherungsbeiträge seien dabei entweder gar nicht oder nicht ordnungsgemäß abgeführt worden.
Bei sogenannten Kettenbetrugsverfahren werden unrichtige Belege wie Rechnungen über angeblich erbrachte Leistungen zwischen mehreren Unternehmen weitergegeben. Für die Ausstellung solcher Rechnungen wird häufig eine Provision verlangt. Ziel ist es, einen Schwarzgeldkreislauf aufzubauen und dadurch Sozialabgaben oder Steuern zu umgehen.
Arbeitnehmer werden in solchen Fällen oftmals gar nicht oder lediglich mit einem geringeren Arbeitsentgelt zur Sozialversicherung angemeldet. Ein weiterer Teil des Lohns wird anschließend mutmaßlich in bar und an den Behörden vorbei ausgezahlt.
Geschäftsunterlagen und Mobiltelefone gesucht
Die Durchsuchungen dienten vor allem der Sicherung möglicher Beweismittel. Dazu gehören Geschäftsunterlagen, Datenträger und Mobiltelefone. Die beschlagnahmten Gegenstände müssen nun von den Ermittlungsbehörden ausgewertet werden.
Ob sich der bestehende Verdacht bestätigt und wie groß der mögliche Schaden tatsächlich ist, werden die weiteren Ermittlungen zeigen.
Rund 220.000 Euro sollen gesichert werden
Das Amtsgericht Oldenburg ordnete zudem den Arrest in das Vermögen eines beteiligten Unternehmens an. Die Anordnung umfasst eine Gesamtsumme von rund 220.000 Euro.
Im Zuge des Einsatzes sollten entsprechende Vermögenswerte gepfändet werden. Die Maßnahme dient dazu, vorhandenes Vermögen für eine mögliche spätere Einziehung zu sichern.
Sonderorganisation für umfangreichen Einsatz
Für den Großeinsatz wurde eine sogenannte Besondere Aufbauorganisation mit dem Namen „BIO“ eingerichtet. Eine solche Organisation kommt vorübergehend zum Einsatz, wenn eine komplexe Lage nicht mit den üblichen Strukturen bewältigt werden kann.
Gründe dafür können unter anderem ein hoher Personalbedarf, eine längere Einsatzdauer, eine besondere Gefährdungslage oder die notwendige Koordination verschiedener Zuständigkeiten sein.
