Massenhafte Erfassung von Kontaktdaten beenden – Corona-Warn-App besser nutzen
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern (DSK) hat im Rahmen ihrer ersten Zwischenkonferenz des Jahres eine Abkehr von der massenhaften Erfassung von Kontaktdaten empfohlen. Sie sprach sich unter anderem dafür aus, in den landesrechtlichen Regelungen die Corona-Warn-App (CWA) als datenschutzfreundliche Alternative zur Kontaktdatenerfassung vorzusehen. In Niedersachsen ist das seit der bislang letzten Änderung der Corona-Verordnung der Fall, die seit dem 15. Januar 2022 gültig ist.
„Es ist gut, dass Niedersachsen bereits diesen ersten Schritt gegangen ist”, sagt Barbara Thiel, die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen. „Nun sollte die Landesregierung auch noch den zweiten Schritt gehen und die umfassende Kontaktdatenerfassung, wie sie in zahlreichen Betrieben und Institutionen stattfindet, einstellen.”
Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und diesjähriger Vorsitzender der DSK sagte dazu: „Bei den aktuell sehr hohen Infektionszahlen werden die Kontaktdaten von den überlasteten Gesundheitsämtern ohnehin kaum noch genutzt. Bei niedrigen Infektionszahlen ist die allgemeine Kontaktdatenerfassung dagegen ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger.”
Die CWA warnt die Betroffenen schnell über potenzielle Risikokontakte und ist wegen ihrer dezentralen Struktur besonders sicher. „Ich würde mir deshalb wünschen, dass die niedersächsische Landesregierung die App und ihre Möglichkeiten noch intensiver bewirbt”, so Barbara Thiel.
Quelle Pressemeldung von Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen