Dringender Appell: Bei Kindern auf den Impfschutz achten

Dringender Appell: Bei Kindern auf den Impfschutz achten

Dringender Appell: Bei Kindern auf den Impfschutz achten

Oldenburg. Das Gesundheitsamt der Stadt Oldenburg hat die diesjährige Europäische Impfwoche, die unter dem Motto „Vorbeugen. Schützen. Impfen.“ steht, zum Anlass genommen, um eine Impfpassaktion an Oldenburger Schulen zu starten. Für die Schülerinnen und Schüler der sechsten Jahrgangsstufe bietet der Fachdienst Kinder- und Jugendgesundheit dabei eine Impfberatung an. Neben der Erhebung des Durchimpfungsgrades haben die Kontrollen der Impfdokumente das Ziel, auf die Notwendigkeit und Bedeutung von Impfungen sowie auf Impflücken hinzuweisen. Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis und im Einverständnis mit den Eltern beziehungsweise Erziehungsberichtigten.

In Kooperation mit den weiterführenden Schulen werden die Impfausweise oder vollständige Kopien von den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern eingesammelt. Im Mai und Juni sehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Kinder- und Jugendgesundheit die Impfausweise durch und händigen diese nach der Überprüfung den Schülerinnen und Schülern direkt wieder aus. Mit der Rückgabe des Impfpasses erhalten Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte für jedes Kind eine individuelle Rückmeldung mit Hinweisen zu fehlenden oder in Kürze anstehenden Impfungen.

„Es ist sehr wichtig, dass man auf seinen Impfschutz achtet. Bei Impflücken sollten die Schülerinnen und Schüler das kostenfreie Angebot der Krankenkassen für Schutzimpfungen nutzen und sich in der Kinder- oder Hausarztpraxis impfen lassen“, appelliert Dr. Holger Petermann, Leiter des Gesundheitsamtes. Dr. Walter Götte, Kinderarzt im Gesundheitsamt, ergänzt: „Zuletzt standen die Impfungen gegen COVID-19 im Fokus. Hier geht es jedoch um die Standardimpfungen, die die STIKO für alle Kinder empfiehlt.“

Nach dem Infektionsschutzgesetz haben die Gesundheitsämter die Aufgabe, die Bevölkerung über die Bedeutung von Schutzimpfungen zu informieren und Erhebungen über die Dichte der Durchimpfung zu erstellen. Grundlage für die Beratung sind die Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut. Bei den hier empfohlenen Impfungen fällt das Nutzen-Risiko-Verhältnis eindeutig zugunsten der Impfung aus.

Die Impfpassaktion des Gesundheitsamtes steht nicht im Zusammenhang mit der Masern-Impflicht nach dem Masernschutzgesetz. Beim Masernschutzgesetz wurde die Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2022 verlängert. Bis zu diesem Stichtag haben die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten von Kindern der jeweiligen Leitung von Gemeinschaftseinrichtungen einen Nachweis über die Masernimmunität vorzulegen.

Quelle Pressemeldung von  Stadt Oldenburg